Fördermodell

Wer bekommt wie, welche Förderung und in welcher Höhe?

Wer profitiert von INNO-KOM?

Forscherin berührt ein leuchtendes Atomgebilde
© Sergey-Nivens – fotolia
Förderung

Rechtlich selbständige gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen können im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit gefördert werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Institut ist weder Teil einer Hochschule, noch einer (grundfinanzierten) Wissenschaftsgemeinschaft und erhält keine institutionelle Förderung von mehr als 20 Prozent.
  • Der Hauptsitz der Einrichtung oder eine Zweigstelle befindet sich in einer strukturschwachen Region Deutschlands entsprechend den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
  • Das Institut stellt die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Allgemeinheit, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, in nicht diskriminierender Weise zur Verfügung.
  • Die Forschungseinrichtung verfügt über die grundlegende technische Ausstattung, anerkannte wissenschaftliche Kompetenz sowie ausreichendes qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal und ist wirtschaftlich gefestigt.
  • Die Anwendung des Transparenzrichtlinien-Gesetzes ist sichergestellt.

Was sind gemeinnützige Industriefoschungseinrichtungen?

Gemeinnützig

Die IFE sind rechtlich selbständige Forschungseinrichtungen und stellen die Forschungsergebnisse der Allgemeinheit zur Verfügung. Sie sind weder Teil einer Hochschule, noch gehören sie einer Wissenschaftsgemeinschaft mit einer entsprechenden institutionellen Förderung an.


Industrie(-forschung)

Der Kundenkreis der Industrieforschungseinrichtungen besteht im Wesentlichen aus Unternehmen (insbesondere KMU) der gewerblichen Wirtschaft.