Beratungsunternehmen werden

Sie sind ein rechtlich selbstständiges Beratungsunternehmen auf dem Gebiet der Informationstechnologien? Sie kennen sich mit den Formalitäten rund um die Projektförderung durch die Bundesregierung aus? Sie haben Erfahrung mit kleinen Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern? Ihr Unternehmen besteht aus mindestens zwei sozialversicherungspflichtigen Angestellten (einschließlich Inhaber / Geschäftsführer)?
Lassen Sie sich jetzt für go-digital autorisieren!

Zwei Geschäftsleute schütteln die Hände
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Derzeit können keine Anträge auf Autorisierung in go-digital gestellt werden. Wir informieren über eine Öffnung unter „Aktuelles“.

Förderanträge für Digitalisierungsprojekte können jederzeit bei der EURONORM GmbH eingereicht werden.

Die Schritte zu Ihrer Autorisierung

Bitte überprüfen Sie zunächst anhand der Richtlinie zum Förderprogramm go-digital (PDF: 595 KB), ob Sie die Autorisierungskriterien erfüllen. Ist dies der Fall, füllen Sie bitte das Antragsformular auf Autorisierung (PDF: 52 KB) aus und übersenden das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den notwendigen Anlagen über den Link im Antrag auf der ersten Seite.

Bitte beachten Sie, dass das Autorisierungssystem auf ein elektronisch ausfüllbares und digital signierbares Antragsformular umgestellt wurde. Das Formular kann auch offline bearbeitet werden und enthält bereits die Erklärung zu den einzuhaltenden Qualitätsstandards.

Voraussetzungen für eine Autorisierung

  • Rechtlich selbstständige Beratungsunternehmen mit mindestens 2 sozialversicherungspflichtigen Angestellten (einschließlich Inhaber / Geschäftsführer)
  • Nachweislich wirtschaftliche Stabilität der Antragsteller für die vergangenen zwei Jahre (Eigenerklärung im Rahmen des Autorisierungsantrags)
  • Gewähr einer hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutralen Beratung und Umsetzung
  • Nachweis der fachlichen Expertise sowie spezifischer Kenntnisse und Erfahrungen zu den von Ihnen gewählten Modulen
  • Bezug zur kleinbetrieblichen Beratungsklientel (konkrete Erfahrungen in den Themenfeldern der Module und ihrer Realisierung für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern)
  • Benennung regelmäßiger Weiterbildungsmaßnahmen
  • Erfüllung der Qualitätsstandards und Zusicherung der Teilnahme an Informations- und Schulungsmaßnahmen des Förderprogramms
  • Fähigkeit zur rechtssicheren digitalen Antragsstellung

Autorisierungsverfahren

Der Projektträger EURONORM GmbH prüft Ihren Antrag und lässt Ihnen einen positiven oder auch negativen Bescheid zukommen. Grundlage der Antragsprüfung sind die in der Richtlinie festgelegten Kriterien.

Der Bescheid tritt automatisch vier Wochen nach Eingang bei Ihnen in Kraft. Um diese Bestandskraft früher zu erhalten, füllen Sie bitte den beigefügten „Rechtsmittelverzicht“ aus und senden Sie ihn rechtsverbindlich unterschrieben an die EURONORM zurück.

Mit erteilter Autorisierung werden Sie in die Beraterlandkarte der bundesweit autorisierten Beratungsunternehmen aufgenommen. Veröffentlicht werden Ihre Kontaktdaten sowie die Module, in denen Sie als Berater tätig werden wollen.

Sie erhalten weiterhin Zugang zu einer umfassenden Schulungsplattform. Das go-digital-Beratertraining erläutert Ihnen allgemeinverständlich die verwaltungsrechtlichen Grundlagen des Förderprogramms und hilft Ihnen Schritt für Schritt durch den Projektantrag, der Antragstellung via easy-Online und beim Verwendungsnachweis.

Für Beratungsunternehmen, die innerhalb von 12 Monaten nach Autorisierung kein bewilligtes Projekt vorweisen können, erlischt die Autorisierung.

Auswahl als Berater

Interessierte KMU haben die Möglichkeit, aus der bundesweiten Liste ein autorisiertes Beratungsunternehmen auszuwählen, wobei Sie als Beratungsunternehmen auch eigenständig aktiv werden und KMU direkt ansprechen können.

Vor Beginn Ihrer Tätigkeit müssen die Beraterleistungen in einem Vertrag zwischen Ihnen und dem zu beratenden KMU festgelegt werden (Beratungsvertrag). Das KMU muss als „Begünstigter“ nur den nicht geförderten Anteil der Ausgaben für die Leistungen selbst erbringen (Eigenbeteiligung).

Für den Abschluss der Verträge sind die vorgeschriebenen Vertragsmuster in der jeweils gültigen Fassung verbindlich anzuwenden.

Projektantrag

Der Projektantrag wird elektronisch gestellt und muss anschließend rechtsverbindlich digital signiert an den Projektträger EURONORM GmbH gesendet werden. Dem Antrag ist eine Vorhabensbeschreibung (Beratungsvertrag) beizufügen, die aussagefähig die Zielstellung des Vorhabens, insbesondere die zu erwartenden technischen und wirtschaftlichen Effekte und den Digitalisierungsgrad für das begünstigte Unternehmen darstellt und Ihre geplante Beratungsleistung beschreibt. Ziehen Sie einen sachverständigen Dritten mit zusätzlicher Kompetenz zu Ihrer eigenen hinzu, müssen Sie diesen benennen und dessen geplante Leistung detailliert aufführen.

Die Beratertätigkeit darf erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids aufgenommen werden. Gleiches trifft auch auf den Abschluss rechtskräftiger Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern zu.

Inhalt der Beratung

  • Individuelle, fachliche Beratung und Begleitung von begünstigten Unternehmen bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen für die digitale Vernetzung seiner IT-Systeme nach aktuellem Stand des Wissens und der Technik
  • Ausrichtung der Beratung am Bedarf des begünstigten Unternehmens und der damit einhergehenden Auswahl der Module

Das begünstigte Unternehmen bestätigt dem Beratungsunternehmen die vertragsgemäß erbrachte Leistung auf dem Verwendungsnachweis und bewertet die Qualität der Beratung.

Aufgaben des Beratungsunternehmens

  • Übernahme der Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt
  • Überprüfung der Förderfähigkeit des zu beratenden Unternehmens
  • Antragstellung
  • Vertragliche Verpflichtung des zu beratenden Unternehmens zur Zahlung seines Eigenanteils sowie zur Zulassung von Erfolgskontrollen durch das BMWK, seine Beauftragten und den Bundesrechnungshof
  • Wettbewerbsneutrale Beratung von Analyse bis Umsetzung
  • Dokumentation der Leitungserbringung im Verwendungsnachweis, bestehend aus zahlenmäßigem Nachweis sowie einem aussagekräftigen, nachvollziehbaren Sachbericht

Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von vier Wochen nach Projektabschluss auf dem von der Bewilligungsbehörde bereitgestellten Formblatt einzureichen.

Sie haben noch Fragen? Das go-digital-Team der EURONORM GmbH hilft Ihnen gerne weiter!