Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen

  1. Wer ist antragsberechtigt?
  2. Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
  3. Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
  4. Wie wird ein Antrag gestellt?
  5. Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?
  6. Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
  7. Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
  8. Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
  9. Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
  10. Wie hoch ist die Förderung?
  11. Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
  12. Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?
  13. Ist es möglich, eine Priorität, welche vor Laufzeitbeginn durch Dritte angemeldet wurde, in Anspruch zu nehmen?
  14. Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
  15. Was beinhalten die beiden Module?
  16. Was ist bei einer Änderung der Angaben laut Zuwendungsbescheid zu beachten?
  17. Ist es möglich, die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ohne Patentanwalt auszuarbeiten?
  18. Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?
  19. Was ist zu tun, wenn das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde, keine Ausgaben abgerechnet werden sollen und keine Zuwendung angefordert wird?
  20. Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?
  21. Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
  22. Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?
  23. Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?
  24. Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
  25. Wann wird die Förderung ausgezahlt?
  26. Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,

  • die ausschließlich im Haupterwerb betrieben werden (das heißt mit ihrer Erwerbstätigkeit überwiegend für das Unternehmen tätig sind);
  • die ihre Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben;
  • die die Kriterien der gültigen KMU-Definition gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 erfüllen; (→ Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Anhang I der Verordnung und dem Benutzerleitfaden der Europäischen Kommission zur Definition von KMU)
  • die den Antrag für sich selbst und nicht im Namen Dritter stellen (z. B. Vollmacht, Mandat).

Das antragsstellende Unternehmen muss im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Industrie, Bau, Handel oder Dienstleistungen) tätig sein und seine Tätigkeit wirtschaftlich selbständig, auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben.

Wer ist NICHT antragsberechtigt?

  • Freiberufler
  • Unternehmen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft (bspw. Vereine, gGmbH)
  • GbR aus Freiberuflern
    Ausnahme: Die Freiberufler-GbR ist als Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet (Nachweis der Gewerbeanmeldung bei Antragstellung einzureichen).

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470