Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was kann im Rahmen des Vorhabens gefördert werden?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
- Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Was muss speziell bei Vorhaben aus dem Bereich der Lebenswissenschaften beachtet werden?
- Welche Laufzeit (Bewilligungszeitraum) kann beantragt werden?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/ Förderhöhe?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die erforderliche Kofinanzierung einzubringen?
- Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Sind innerbetriebliche Leistungen förderfähig/zuwendungsfähig?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wie viele Anträge können pro Jahr insgesamt gestellt werden und ist es möglich pro Einrichtung mehrere Anträge zu stellen?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrich-tungen die im Förderschwerpunkt 2.1.2 „Öffentliche Forschung –Verwertungsförderung“ von WIPANO gefördert werden.
- Seite empfehlen:
- Druckansicht