Fördermodell

Wer bekommt wie, welche Förderung und in welcher Höhe?

Wer profitiert von INNO-KOM?

Forscherin berührt ein leuchtendes Atomgebilde
© Sergey-Nivens – fotolia
Förderung

Rechtlich selbständige gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen können im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit gefördert werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Institut ist weder Teil einer Hochschule, noch einer (grundfinanzierten) Wissenschaftsgemeinschaft und erhält keine institutionelle Förderung von mehr als 20 Prozent.
  • Der Hauptsitz der Einrichtung oder eine Zweigstelle befindet sich in einer strukturschwachen Region Deutschlands entsprechend den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
  • Das Institut stellt die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Allgemeinheit, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, in nicht diskriminierender Weise zur Verfügung.
  • Die Forschungseinrichtung verfügt über die grundlegende technische Ausstattung, anerkannte wissenschaftliche Kompetenz sowie ausreichendes qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal und ist wirtschaftlich gefestigt.
  • Die Anwendung des Transparenzrichtlinien-Gesetzes ist sichergestellt.