Förderschwerpunkt Patentierung - Unternehmen
Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung
WIPANO unterstützt KMU, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung und Förderung durch WIPANO Patentierung-Unternehmen länger als drei Jahre zurückliegt. Das Förderprogramm soll die Entwicklungstätigkeit von KMU anregen, sie zur schutzrechtlichen Sicherung ihrer Erfindungen ermutigen und die Verwertung der angemeldeten Schutzrechte fördern. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.
- Wer wird gefördert
- Was wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Was ist zu beachten?
Wer wird gefördert
KMU der gewerblichen Wirtschaft,
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die ihre Tätigkeit ausschließlich im Haupterwerb ausführen,
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mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,
- mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro (gemäß EU-Definition),
- die die Antragstellung für sich selbst und nicht im Namen Dritter vornehmen (z. B. Vollmacht, Mandat).
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft (bspw. Vereine, gGmbH) sowie Anmeldergemeinschaften.
Wichtige Hinweise Eilanträge Müssen Sie aus dringenden Gründen (bspw. aufgrund einer Messeteilnahme) schon vor Ablauf der regulären Antragsbearbeitungszeit von ca. 3-4 Wochen mit Ihrem Projekt beginnen, so können Sie einen Eilantrag stellen. Dies ist nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535 oder wipano-ptj@fz-juelich.de) möglich. Wenn Sie vor der Bewilligung des Vorhabens oder vor der "Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" (Eilantrag) mit Ihrem Projekt starten (bspw. durch eine Auftragsvergabe), ist eine Förderung im Rahmen von WIPANO nicht mehr möglich! Vor Antragstellung durchgeführte Recherchen / Kosten-Nutzen-Analysen: Vor Antragstellung durch externe Dienstleister (bspw. im Rahmen eines anderen Förderprogramms) durchgeführte Stand der Technik-Recherchen und/oder Kosten-Nutzen-Analysen gelten nicht als vorzeitiger Maßnahmebeginn, wenn sie
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