Nur vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz autorisierte Beratungsunternehmen sind zur Durchführung des Programms Innovationsgutscheine des BMWK (go-inno) berechtigt. Bei Interesse schließen Sie mit einem autorisierten Beratungsunternehmen einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den Innovationsgutschein ein und erhalten Beratungs- und Managementleistungen. Die Abrechnung des Innovationsvorhabens beim Projektträger übernimmt das Beratungsunternehmen für Sie.