Unterstützung von Unternehmen bei der aktiven Mitarbeit in Normungs- bzw. Standardisierungsgremien
Tabelle Höhe der Zuwendung - Textalternative:
Sie können eine Fördersumme bis zu 45.000 Euro beantragen. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu 70 Prozent der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Vorhaben deutlich nachweisen. Außerdem müssen Ihre Rechnungen eindeutig zum Vorhaben passen.
Die Höhe der Fördersumme setzt sich aus unterschiedlichen Maßnahmen und Ausgabenarten zusammen. Bei einer aktiven Mitarbeit in Normungs- bzw. Standardisierungsgremien können Personalkostenpauschalen und Reisekosten erstattet werden - auch wenn Sie externe Dritte beauftragen. Bei nationaler Gremienarbeit können maximal 5.000 Euro an Personalkostenpauschalen erstattet werden. Bei europäischer oder internationaler Gremienarbeit können maximal 25.000 Euro erstattet werden.
Wenn Sie externe Dritte mit Normenmanagement und Normenrecherchen beauftragen, können Sie für die Gebühren und die Beratung eine Förderung von bis zu 5.000 Euro erhalten.
Für die Erarbeitung eines Konsortialstandards können Sie ebenfalls eine Förderung beantragen. Hierbei können Sie Ausgaben für die Erstellung einer DIN SPEC PAS, VDE SPEC PAS, VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung erstatten lassen. Für diese Ausgaben können Sie bis zu 10.000 Euro Förderung erhalten. Als Voraussetzung für eine Auszahlung müssen Sie den Konsortialstandard nachweisen.