Fördermodell

Innovationsberatung – einfach und schnell

Innovationsgutscheine des BMWK (go-inno) bringen Unternehmen in die Erfolgsspur

Innovationsfähigkeit ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Innovationen sind für zirka ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Rund 110.000 kleine und mittlere Unternehmen gehen jährlich mit neuen Produkten oder Prozessen an den Markt. Es sollten noch mehr sein.

Oft fehlt es aber den kleinen Unternehmen an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten, um intern Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen. Genau hier hilft qualifizierte externe Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung der Ideen, die im Rahmen von go-inno gefördert wird.

Profitieren Sie von den Innovationsgutscheinen des BMWK! Sie decken 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWK autorisierte Beratungsunternehmen. Sie zahlen nur Ihren Anteil an den Beratungskosten.

Ihr Nutzen: Mit innovativen Produktlösungen gewinnen Sie neue Kunden, erweitern Ihren Absatzmarkt und stärken damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Starten Sie jetzt!

Leistungen

Was wird gefördert?

Beratungsgespräch
© yanlev- fotolia
Innovationsberatung

Das Beratungsmodell von go-inno – von der Potenzialanalyse bis zur Marktreife der Innovation

Mit go-inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.

Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse

  • Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
  • voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes
  • Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten

Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept

Nach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

Das Realisierungskonzept

  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen
  • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
  • Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens
  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften
  • Kreativworkshop
  • Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements