Fördermodell
Wer bekommt wie, welche Förderung und in welcher Höhe?
- Wer profitiert von INNO-KOM?
- Welche Leistungen werden in welcher Höhe gefördert?
- Wie funktioniert INNO-KOM?
Wer profitiert von INNO-KOM?
Rechtlich selbständige gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen können im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit gefördert werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Institut ist weder Teil einer Hochschule, noch einer (grundfinanzierten) Wissenschaftsgemeinschaft und erhält keine institutionelle Förderung von mehr als 20 Prozent.
- Der Hauptsitz der Einrichtung oder eine Zweigstelle befindet sich in einer strukturschwachen Region Deutschlands entsprechend den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
- Das Institut stellt die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Allgemeinheit, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, in nicht diskriminierender Weise zur Verfügung.
- Die Forschungseinrichtung verfügt über die grundlegende technische Ausstattung, anerkannte wissenschaftliche Kompetenz sowie ausreichendes qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal und ist wirtschaftlich gefestigt.
- Die Anwendung des Transparenzrichtlinien-Gesetzes ist sichergestellt.