Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was kann im Rahmen des Vorhabens gefördert werden?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
- Was ist bei der Kalkulation zu beachten?
- Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wo reiche ich die schriftliche Version des Antrags ein?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/Förderhöhe?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die erforderliche Kofinanzierung für das Leistungspaket LP 4 (Anteilsfinanzierung Patentierungshilfen) einzubringen?
- Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die entweder als Einzelantragsteller oder im Verbund auftreten.
Außeruniversitäre öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen (auFE) sind nur antragsberechtigt, wenn sie in einem Verbund mit mindestens einer Hochschule teilnehmen.
Ein Verbund muss durch eine Hochschule als Antragsteller/in vertreten werden. Eine Hochschule bzw. auFE darf nicht gleichzeitig mehr als einem Verbund angehören und die Hochschule nicht noch einmal als Einzelantragsteller auftreten.
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