Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die entweder als Einzelantragsteller oder im Verbund auftreten.

Außeruniversitäre öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen (auFE) sind nur antragsberechtigt, wenn sie in einem Verbund mit mindestens einer Hochschule teilnehmen.

Ein Verbund muss durch eine Hochschule als Antragsteller/in vertreten werden. Eine Hochschule bzw. auFE darf nicht gleichzeitig mehr als einem Verbund angehören und die Hochschule nicht noch einmal als Einzelantragsteller auftreten.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470