Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Unternehmen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft (beispielsweise gemeinnützige Unternehmen und Vereine, insbesondere regelsetzende Institutionen oder deren Ausschüsse mit eigener Geschäftsführung) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre, öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.