Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen
Unterstützung bei der Verwertung
WIPANO unterstützt Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Identifizierung, der schutzrechtlichen Sicherung sowie der Vermarktung von Forschungsergebnissen.
Darüber hinaus gibt es Schutzrechte, deren Verwertungschancen sich mit relativ geringem Weiterentwicklungsaufwand deutlich erhöhen lassen. Die an der Verwertungsförderung teilnehmenden Einrichtungen der öffentlichen Forschung haben daher zusätzlich die Möglichkeit, mit einer Förderung für eine anwendungsorientierte Weiterentwicklung ihre Vermarktungschancen zu verbessern und somit potenzielle Wirtschaftspartner von der Werthaltigkeit der Erfindung zu überzeugen.

- Wer wird gefördert?
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- Was ist zu beachten?
Was ist zu beachten?
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Eine Antragstellung kann laufend (bis zum 30.06.2023) erfolgen.
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Die Antragstellung erfolgt über das Elektronische Formular-System easy-Online. Unter "BMWi" - "WIPANO" - ist der Förderbereich auswählbar: Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen.
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Die Anzahl der bewilligten Projekte pro Jahr ist auf maximal 30 Vorhaben begrenzt, wobei pro Jahr und Einrichtung maximal 3 Vorhaben gefördert werden können.
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Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Besserstellungsverbot des Bundes (§ 8 Abs. 2 HG) sind ab sofort direkt an das Referat IIB2 im Bundesfinanzministerium (IIB2@bmf.bund.de) zu übersenden.
Weiterführende Informationen
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