Förderschwerpunkt Unternehmen - Patentierung
Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung
Das Programm unterstützt KMU, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.

- Wer wird gefördert
- Was wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Was ist zu beachten?
Was ist zu beachten?
- In den letzten fünf Jahren darf vom Unternehmen kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet worden sein.
- Eine Antragstellung kann laufend erfolgen.
- Die Antragstellung erfolgt über das Elektronische Formular-System easy-Online. Unter "BMWi" - "WIPANO" - ist der Förderbereich "Unternehmen" auswählbar.
- Projekt bezogene Ausgaben sind durch das Unternehmen vorzufinanzieren.
- Bei der kombinierten Durchführung mehrerer Leistungspakete (LP) und Anfertigung der dazugehörigen Empfehlungen sollen in der Regel unterschiedliche Personen beauftragt werden, um mit einer zweiten unabhängigen Meinung eine eigenständige fachliche Bewertung und Einschätzung zu gewährleisten.
Wichtige Hinweise Eilanträge Dies ist nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535) möglich. Wenn Sie vor der Bewilligung oder vor der "Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" (Eilantrag) mit Ihrem Projekt starten (bspw. durch eine Auftragsvergabe), ist eine Förderung im Rahmen von WIPANO nicht mehr möglich! Unterstützung bei der Durchführung und Abrechnung des Vorhabens in LP 3 förderfähig |
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