Meldung
01.12.2020

Neue go-inno Richtlinie am 26.11.2020 veröffentlicht

go-inno wird fortgeführt

Mit der neuen Richtlinie „go-inno“ wird die bewährte Fördermaßnahme „go-Inno“ nahtlos weitergeführt. Damit kann die Realisierung von Innovationsideen von KMUs weiterhin von Beratungsunternehmen zielgerichtet unterstützt werden.

Innovationen sind für zirka ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Deshalb fördert go-inno externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Der Nutzen für KMUs: Mit innovativen Produktlösungen können sie neue Kunden gewinnen und ihren Absatzmarkt erweitern.

Mit der neuen Richtlinie sind ab dem 01.01.2021 nun auch Beratungsleistungen im Rahmen von Kreativworkshops und die Befähigung von KMUs zu Aus- und Aufbau eines Innovationsmanagements förderfähig. Damit wurde dem Bedarf vieler KMUs nachgekommen.

Die neue Förderperiode beginnt am 01.01.2021 und endet am 31.12.2025. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.

Weitere Informationen zum Programm und die Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-Inno/go-inno.html.

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