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Open Data im Ministerium und Geschäftsbereich

Eine Leuchtreklame, die das Wort "OPEN" darstellt.
© Foto von Steven Cordes auf Unsplash

Als Open Data werden Daten bezeichnet, die für jeden frei zugänglich und nutzbar sind. Dies betrifft typischerweise etwa Statistiken, Geodaten, Haushaltsdaten oder Berichte von unterschiedlichster Gestalt. Sie werden unter einer offenen Lizenz veröffentlicht, die die Weiterverwendung ausdrücklich erlaubt. Damit Daten auch technisch weiterverarbeitet werden können, müssen sie in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format vorliegen. Die Daten werden mit Metadaten versehen, die die Inhalte der Datensätze beschreiben und deren Auffindbarkeit und Nutzung erleichtern.

Verwaltungsdaten, die nach den Prinzipien von Open Data veröffentlicht werden, werden auch Open Government Data genannt. Ziel ist es, durch eine breite Bereitstellung solcher Daten mehr Transparenz zu schaffen und gleichzeitig die Entwicklung neuer Anwendungen und Dienstleistungen zu fördern.

Für alle Bundesbehörden und damit auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bildet der § 12a des E-Government-Gesetzes die zentrale Rechtsgrundlage. Das sogenannte Open-Data-Gesetz verpflichtet die Bundesbehörden maschinenlesbare Daten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben erheben oder in ihrem Auftrag erheben lassen, öffentlich zugänglich zu machen. Darüber hinaus beteiligt sich das BMWE an der Umsetzung der Open-Data-Strategie der Bundesregierung, u.a. mit Maßnahmen im Bereich Datenmanagement und Infrastruktur für Forschungsdaten. Die Umsetzung der Open-Data-Strategie wird vom Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) überwacht.

Die Auffindbarkeit der von Bund-, Länder- und Kommunalverwaltungen bereitgestellten Offenen Daten wird durch das nationale Metadatenportal GovData erleichtert. Das Portal dient als zentraler Einstiegspunkt zur Suche von offenen Daten der Verwaltung in Deutschland. Über das Portal finden Sie sowohl die veröffentlichten Daten des BMWE, als auch die der dem BMWE nachgeordneten Behörden.

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