Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was wird gefördert?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie stelle ich einen Förderantrag?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Welche Projektlaufzeit (Bewilligungszeitraum) kann beantragt werden?
- Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
- Wo reiche ich den Antrag ein?
- Welche Möglichkeiten bestehen für die erforderliche Kofinanzierung?
- Was ist ein (Nach-)Folgeprojekt?
- Was ist bei der Beantragung von Folgeprojekten zu beachten?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen?
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Unternehmen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft (beispielsweise gemeinnützige Unternehmen und Vereine, insbesondere regelsetzende Institutionen oder deren Ausschüsse mit eigener Geschäftsführung) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre, öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.