Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was wird gefördert?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie stelle ich einen Förderantrag?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Welche Projektlaufzeit (Bewilligungszeitraum) kann beantragt werden?
- Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
- Wo reiche ich den Antrag ein?
- Welche Möglichkeiten bestehen für die erforderliche Kofinanzierung?
- Was ist ein (Nach-)Folgeprojekt?
- Was ist bei der Beantragung von Folgeprojekten zu beachten?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen?
Was wird gefördert?
Durch die Zuwendung können Vorhaben gefördert werden, die z. B. folgende Inhalte und Zielstellungen verfolgen:
- Aufbereitung und Diffusion von FuE-Projektergebnissen für Normungs- bzw. Standardisierungsaktivitäten durch Mitwirkung auf nationaler (z. B. DIN/DKE), europäischer (z. B. CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene
- FuE-Projekte zur Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards, z. B. durch die Entwicklung von Prüfnormen,einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifizierungen, sowie von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen,
- FuE-Projekte zur digitalen Normung oder Standardisierung.
Projektziel muss mindestens ein Normungs- oder Standardisierungsantrag auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene sein.
Zur besseren Diffusion der Ergebnisse ist sowohl eine Präsentation des Vorhabens sowie der Ergebnisse vor dem zuständigen Normenausschuss des DIN bzw. dem zuständigen Ausschuss des Regelsetzers darzustellen.
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