Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung

Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?

Die Zuwendung wird als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die maximale Zuwendungssumme beträgt je Verbundpartner 200.000 Euro. Die Anzahl involvierter Projektpartner ist nicht begrenzt.

Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die mit folgenden Förderquoten finanziert werden können:

  • bis zu 80% bei kleinen Unternehmen,
  • bis zu 75% bei mittleren Unternehmen und
  • bis zu 50% bei großen Unternehmen

Antragsstellenden die den KMU-Bonus beantragen möchten, müssen zusammen mit dem Antrag die KMU-Erklärung einreichen. Die Festlegung der endgültigen Förderquote erfolgt nach Prüfung der KMU-Erklärung durch den Projektträger.
Eine Antragerstellung erfolgt auf Kostenbasis (AZK)

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die mit einer Förderquote bis zu 80 Prozent finanziert werden. Analog zu den Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird die Förderquote auf Basis der Angaben in der KMU-Erklärung nach Prüfung durch den Projektträger festgelegt.
Eine Antragerstellung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA)

Berechnung der Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen:

oder
UnternehmenskategorieZahl der MitarbeiterJahresumsatzJahresbilanzsummeFörderquote
mittelgroßunter 250höchstens 50 Mio. €höchstens 43 Mio. €75%
kleinunter 50höchstens 10 Mio. €höchstens 10 Mio. €80%
kleinstunter 10höchstens 2 Mio. €höchstens 2 Mio. €80 %


Weitere Informationen und Hilfestellungen zum Ausfüllen der KMU-Erklärung entnehmen sie bitte dem Benutzerleitfaden der Europäischen Kommission.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, mit bis zu 85% Anteilfinanzierung.
Eine Antragerstellung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA)

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470