Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was wird gefördert?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie stelle ich einen Förderantrag?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Welche Projektlaufzeit (Bewilligungszeitraum) kann beantragt werden?
- Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
- Wo reiche ich den Antrag ein?
- Welche Möglichkeiten bestehen für die erforderliche Kofinanzierung?
- Was ist ein (Nach-)Folgeprojekt?
- Was ist bei der Beantragung von Folgeprojekten zu beachten?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen?
Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
Die Zuwendung wird als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die maximale Zuwendungssumme beträgt je Verbundpartner 200.000 Euro. Die Anzahl involvierter Projektpartner ist nicht begrenzt.
Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die mit folgenden Förderquoten finanziert werden können:
- bis zu 80% bei kleinen Unternehmen,
- bis zu 75% bei mittleren Unternehmen und
- bis zu 50% bei großen Unternehmen
Antragsstellenden die den KMU-Bonus beantragen möchten, müssen zusammen mit dem Antrag die KMU-Erklärung einreichen. Die Festlegung der endgültigen Förderquote erfolgt nach Prüfung der KMU-Erklärung durch den Projektträger.
Eine Antragerstellung erfolgt auf Kostenbasis (AZK)
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die mit einer Förderquote bis zu 80 Prozent finanziert werden. Analog zu den Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird die Förderquote auf Basis der Angaben in der KMU-Erklärung nach Prüfung durch den Projektträger festgelegt.
Eine Antragerstellung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA)
Berechnung der Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen:
oder | ||||
Unternehmenskategorie | Zahl der Mitarbeiter | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme | Förderquote |
mittelgroß | unter 250 | höchstens 50 Mio. € | höchstens 43 Mio. € | 75% |
klein | unter 50 | höchstens 10 Mio. € | höchstens 10 Mio. € | 80% |
kleinst | unter 10 | höchstens 2 Mio. € | höchstens 2 Mio. € | 80 % |
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum Ausfüllen der KMU-Erklärung entnehmen sie bitte dem Benutzerleitfaden der Europäischen Kommission.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, mit bis zu 85% Anteilfinanzierung.
Eine Antragerstellung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA)
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