Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was wird gefördert?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie stelle ich einen Förderantrag?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Welche Projektlaufzeit (Bewilligungszeitraum) kann beantragt werden?
- Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
- Wo reiche ich den Antrag ein?
- Welche Möglichkeiten bestehen für die erforderliche Kofinanzierung?
- Was ist ein (Nach-)Folgeprojekt?
- Was ist bei der Beantragung von Folgeprojekten zu beachten?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen?
Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es werden Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und mindestens einem öffentlich grundfinanzierten Forschungspartner gefördert. Dabei dürfen nicht mehr als 70 Prozent der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner auf die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen entfallen (Unternehmen mind. 30 Prozent).
Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung schriftlich zu regeln und einen Koordinator zu benennen, der als Vertreter gegenüber dem Fördermittelgeber fungiert. Dieser hat sicherzustellen, dass die einzelnen Teilprojekte effektiv zusammenarbeiten und die Ergebnisse zusammengeführt werden. Eine Übereinkunft ist bereits vor einer Förderentscheidung zu treffen.
Siehe auch "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten" (BMWK-Vordruck 0110).
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