Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung

Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es werden Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und mindestens einem öffentlich grundfinanzierten Forschungspartner gefördert. Dabei dürfen nicht mehr als 70 Prozent der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner auf die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen entfallen (Unternehmen mind. 30 Prozent).

Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung schriftlich zu regeln und einen Koordinator zu benennen, der als Vertreter gegenüber dem Fördermittelgeber fungiert. Dieser hat sicherzustellen, dass die einzelnen Teilprojekte effektiv zusammenarbeiten und die Ergebnisse zusammengeführt werden. Eine Übereinkunft ist bereits vor einer Förderentscheidung zu treffen.

Siehe auch "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten" (BMWK-Vordruck 0110).

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
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