Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Normung - Unternehmen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
- Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittelständische Unternehmen im Sinne des Anhangs I VO (EU) 651/2014 und Unternehmen des größeren Mittelstandes der gewerblichen Wirtschaft mit
- max. 1.000 Mitarbeitern,
- einem max. Jahresumsatz von 100 Millionen Euro und
- einem Sitz, einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Deutschland.
Das Unternehmen muss nach der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 förderfähig sein, das heißt, der auf 300.000 Euro festgesetzte De-minimis-Beihilfen-Höchstbetrag für ein einziges Unternehmen im laufenden Kalenderjahr und den vorangegangenen zwei Kalenderjahren darf durch die beantragte Förderung nicht überschritten werden.
Den Antrag kann nur das Unternehmen selbst stellen, eine Antragstellung im Namen Dritter ist nicht möglich. Angehörige der freien Berufe sind nicht antragsberechtigt.
Eine gleichzeitige Förderung im Rahmen von WIPANO „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ und WIPANO „Normung - Unternehmen“ ist grundsätzlich nicht möglich.