Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Normung - Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung in Höhe von max. 45 000 Euro wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 70 Prozent anteilig finanziert werden.

Jährliche Zwischenabrechnungen verbunden mit einem Zwischenbericht sind erforderlich (Zwischennachweis).

Für Auszahlungen sind zusammen mit dem Zwischen- bzw. Verwendungsnachweis vorzulegen:

  • eine Belegliste,
  • ein geeigneter Nachweis über die aktive Teilnahme an den Gremiensitzungen (ggf. durch einen beauftragten Dritten),
  • ein Nachweis zum Umfang der ggf. erfolgten Normenrecherche/des erfolgten Normenmanagements.
  • Der Nachweis über die Mitgliedschaft im adressierten Normungsgremium ist spätestens mit dem Verwendungsnachweis zu führen (durch Vorlage eines formellen Sitzungsprotokolls des Gremiums, oder ersatzweise durch ein diesbezügliches separates Schriftstück des Gremiums-vorsitzenden, oder über die Dokumentation auf einer aktuellen Webseite des relevanten Gremiums).

Bei der Abrechnung ist zu beachten:

  • Belege über Barzahlungen und Eigenbelege werden nicht akzeptiert.
  • Ausgaben, die außerhalb der festgelegten Laufzeit im Zusammenhang mit dem Projekt verursacht wurden, dürfen nicht abgerechnet werden.
  • Vor- und Nachbereitung der Ausschuss-Sitzungen (national, europäisch und international) sind durch die Personalkostenpauschale abgegolten.
  • Zuwendungsfähig sind bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen lediglich die Netto-Ausgaben (ohne Umsatzsteuer), ansonsten die Brutto-Ausgaben (inkl. Umsatzsteuer).

Zur Abgeltung des personellen Aufwandes wird ein pauschalierter Festbetrag (Personalkostenpauschale, auch im Rahmen einer Beauftragung von externen Dritten) als zuwendungsfähig anerkannt.

Die maximalen Zuwendungssummen für die einzelnen Ausgabenarten sowie die fallbezogene Höhe der Personalkostenpauschale finden Sie hier.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470