Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Normung - Unternehmen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
- Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das antragstellende Unternehmen hat in den letzten drei Jahren nicht bereits aktiv in dem im Antrag bezeichneten nationalen, europäischen oder internationalen Normungs- oder Standardisierungs-gremium mitgearbeitet. Das bedeutet im Regelfall, dass vor Antragstellung das betreffende Thema noch nicht durch den Antragsteller in Normungs- oder Standardisierungsgremien bearbeitet worden sein darf. Das gilt für alle Working Groups dieses Normungs- oder Standardisierungsgremiums.
Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
Das antragstellende Unternehmen muss nach der Bewilligung des Förderantrags aktiv als Mitglied in einem Normungs- bzw. Standardisierungsausschuss mitarbeiten. Die Mitarbeit kann auch durch externe, fachlich geeignete Dritte erfolgen, die von dem Unternehmen konkret projektbezogen beauftragt sind. Inhaber, Gesellschafter oder Mitarbeiter des Antragstellers, eines Partnerunternehmens sowie eines mit dem Antragsteller verbundenen Unternehmens werden nicht als externe Dritte anerkannt.
Bei einer Beauftragung ist zu beachten, dass dieser externe Dritte im Rahmen des nächstfolgenden Zwischennachweises des Vorhabens mit seinen Kontaktdaten zu benennen ist (sofern nicht bereits bei Antragstellung erfolgt). Darüber hinaus muss dieser bestätigen, dass über diese Beauftragung hinaus keine Interessen weiterer durch WIPANO geförderter Zuwendungsempfänger im entsprechenden Gremium vertreten werden.
Ein Unternehmen kann nur für die Teilnahme an bis zu maximal 2 Normungs- und Standardisierungsgremien zeitgleich gefördert werden. Als zeitgleich gilt jede Form der zeitlichen Überschneidung.
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