Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Normung - Unternehmen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
- Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
Es wird zentral die aktive Mitarbeit (durch das antragstellende Unternehmen selbst oder mittels eines beauftragten Dritten) in einem Normungs- oder Standardisierungsgremium gefördert. Dabei soll die Erstellung eines Normungs- bzw. Standardisierungsdokuments angestrebt werden.
Weiterhin können die Einführung eines Normenmanagements und die Durchführung von Normenrecherchen beim Antragsteller sowie die Erarbeitung eines Konsortialstandards gefördert werden; hierzu zählen die Gebühren des DIN bzw. VDE/DKE (siehe „Wie hoch ist die Förderung?“).
Die Auswahl der förderfähigen Maßnahmen richtet sich nach den Erfordernissen des Antragstellers. Obligatorische Voraussetzung ist jedoch die aktive Mitarbeit in einem Normungs- oder Standardisierungsgremium.
Das Ziel einer Vollmitgliedschaft im adressierten Normungsgremium ist durch den Zuwendungsempfänger bzw. den beauftragten Dritten in jedem Fall anzustreben. Angesichts der teilweise langen und kaum verkürzbaren Zeiten bis zur Erlangung einer Vollmitgliedschaft ist für Zuwendungsempfänger ohne vorherige formelle Erfahrung in der Normungsarbeit auch die Erlangung eines Status mit zumindest vollem Rederecht (wie z.B. „Mitgliedschaft ex officio") während der Vorhabenlaufzeit akzeptabel. Der Nachweis über die Mitgliedschaft ist spätestens mit dem Verwendungsnachweis zu führen und hat durch Vorlage eines formellen Sitzungsprotokolls des Gremiums zu erfolgen oder ersatzweise durch ein diesbezügliches separates Schriftstück des Gremiumsvorsitzenden oder über die Dokumentation auf einer aktuellen Webseite des relevanten Gremiums. Für Zuwendungsempfänger mit vorheriger Erfahrung in der Normungsarbeit ist die Vollmitgliedschaft im adressierten Gremium (inklusive Rede- und Stimmrecht) obligatorisch spätestens mit dem Verwendungsnachweis nachzuweisen.
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