Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Normung - Unternehmen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
- Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
Die Bearbeitung des Antrags beansprucht ca. 2 Monate. Rückfragen und Nachbesserungen kosten Zeit und können dazu führen, dass der Start des Vorhabens verschoben werden muss. Nach Eingang des Antrags im Original erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung mit Angabe des Förderkennzeichens (FKZ).
Die Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Förderzusage dar. Nach positiver Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller die Förderzusage in Form eines schriftlichen Zuwendungsbescheids.
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