Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen

  1. Wer ist antragsberechtigt?
  2. Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
  3. Welche Einreichungsfristen sind zu beachten?
  4. Wie wird ein Antrag gestellt?
  5. Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden und was ist zu beachten?
  6. Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
  7. Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?
  8. Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
  9. Was muss in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
  10. Wie hoch ist die Förderung?
  11. Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?
  12. Was ist bei der Auswahl eines externen qualifizierten Dienstleisters zu beachten?
  13. Ist es möglich, eine Priorität, welche vor Laufzeitbeginn durch Dritte angemeldet wurde, in Anspruch zu nehmen?
  14. Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
  15. Was beinhalten die beiden Module?
  16. Was ist bei einer Änderung der Angaben laut Zuwendungsbescheid zu beachten?
  17. Ist es möglich, die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ohne Patentanwalt auszuarbeiten?
  18. Was ist bei der Schutzrechtanmeldung zu beachten?
  19. Was ist zu tun, wenn das Vorhaben nicht weiterverfolgt wurde, keine Ausgaben abgerechnet werden sollen und keine Zuwendung angefordert wird?
  20. Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?
  21. Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?
  22. Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?
  23. Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?
  24. Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?
  25. Wann wird die Förderung ausgezahlt?
  26. Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?

Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?

  • Barzahlungen sind nicht förderfähig.
  • Eigenbelege werden nicht akzeptiert.
  • PayPal-Zahlungen können als Zahlungsbeleg anerkannt werden, nicht aber als Rechnungsersatz.
  • Sämtliche Rechnungen und Nachweise müssen auf den im Zuwendungsbescheid benannten Zuwendungsempfänger lauten (z.B. Konto, Schutzrechtsanmeldungen, usw.).
  • Entsprechend der im Antrag getätigten Angaben (Vorsteuerabzugsberechtigung liegt vor: ja / nein) müssen in der Belegliste entweder die Brutto- oder die Netto-Beträge eingetragen werden.
  • Achtung: Auf Amtsgebühren wird keine Umsatzsteuer erhoben, die Beträge sind daher immer netto angegeben.
  • Es können nur Ausgaben abgerechnet werden, die in der Laufzeit im Zusammenhang mit dem Vorhaben getätigt wurden.

Für die Berechnung der Beihilfeintensität und der beihilfefähigen Kosten werden die Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen. Mehrwertsteuer, die auf beihilfefähige Kosten oder Ausgaben anfällt, und die nach nationalem Steuerrecht zurückerstattet wird, ist jedoch nicht zu berücksichtigen. Die beihilfefähigen Kosten sind durch schriftliche Unterlagen zu belegen, die klar, spezifisch und aktuell sein müssen.

Damit ist gemeint:

  1. Bei Zuwendungsempfängern, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden nur die Netto-Beträge der Leistungen gefördert (ohne Umsatzsteuer). Eventuell angefallene andere Steuern und Abgaben brauchen jedoch nicht herausgerechnet zu werden. Bei Zuwendungsempfängern, die dagegen nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden die Brutto-Beträge der Leistungen (mit Umsatzsteuer) gefördert.
  2. Die Beihilfeintensität legt den Beihilfehöchstwert fest, der bestimmt, bis zu welcher maximalen Höhe Beihilfen gewährt werden dürfen. Die Höhe der im Rahmen der Teilnahme an WIPANO-Unternehmen-Patentierung gewährten Subvention an den Zuwendungsempfänger (Beihilfe) berechnet sich hinsichtlich der Umsatzsteuer in gleicher Weise wie die beihilfefähigen Kosten. Die gewährte Beihilfe entspricht den nachgewiesenen, beihilfefähigen Kosten, multipliziert mit dem Fördersatz von bis zu 50 Prozent (Nr. 2.1.4 der Richtlinie).
  3. Alle Ausgaben, für die Förderung in Anspruch genommen werden soll, sind seitens des Zuwendungsempfängers durch klare, spezifische und aktuelle Unterlagen nachvollziehbar zu belegen.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 10 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470