Förderschwerpunkt Unternehmen - Patentierung
Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung
Das Programm unterstützt KMU, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.

- Wer wird gefördert
- Was wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Was ist zu beachten?
Wer wird gefördert
KMU der gewerblichen Wirtschaft und Selbständige der freien naturwissenschaftlichen/technischen Berufe,
die ausschließlich im Haupterwerb betrieben werden,
mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,
- mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro (gemäß EU-Definition).
Wichtige Hinweise: Müssen Sie aus dringenden Gründen (z.B. Messeauftritt oder kurzfristiges Investorengespräch) schon vor Ablauf der regulären Antragsbearbeitungszeit von ca. 4 Wochen mit Ihrem Projekt beginnen, so können Sie einen Eilantrag stellen. Dies ist nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535) möglich. Wenn Sie vor der Bewilligung oder vor der "Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" (Eilantrag) mit Ihrem Projekt starten (bspw. durch eine Auftragsvergabe), ist eine Förderung im Rahmen von WIPANO nicht mehr möglich! |
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