Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Normung - Unternehmen

Wann darf mit dem Vorhaben begonnen werden?

Mit den im Antrag dargestellten Aktivitäten darf erst ab dem ersten Tag des im Zuwendungsbescheid vermerkten Bewilligungszeitraums (Laufzeitbeginn) begonnen werden. Ein früherer, mit PtJ nicht abgestimmter Beginn der Aktivitäten führt grundsätzlich zu einem Verlust der Förderfähigkeit des gesamten Vorhabens.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 10 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470