Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Normung - Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung, in Höhe von max. 45 000 EUR, wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 70 % anteilig finanziert werden.

Jährliche Zwischenabrechnungen verbunden mit einem Zwischenbericht sind erforderlich (Zwischennachweis).

Die maximalen Zuwendungssummen für die einzelnen Ausgabenarten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Zuwendungsfähig sind bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen lediglich die Netto-Ausgaben (ohne Umsatzsteuer), ansonsten die Brutto-Ausgaben (inkl. Umsatzsteuer). Zur Abgeltung des personellen Aufwandes wird ein pauschalierter Festbetrag (Personalkostenpauschale, auch im Rahmen einer Beauftragung von externen Dritten) als zuwendungsfähig anerkannt.

Die fallbezogene Höhe dieser Pauschale ist ebenfalls der Tabelle zu entnehmen:

Zur Textfassung der Infotabelle gelangen Sie hier.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 10 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470