Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Normung - Unternehmen

Was wird im Rahmen des Vorhabens gefördert?

Es wird zentral die aktive Mitarbeit (durch das antragstellende Unternehmen selbst oder mittels eines beauftragten Dritten) in einem Normungs- oder Standardisierungsgremium gefördert. Dabei soll die Erstellung eines Normungs- bzw. Standardisierungsdokuments angestrebt werden. Die Förderung erfolgt durch eine Personalkostenpauschale.

Weiterhin können die Einführung eines Normenmanagements und die Durchführung von Normenrecherchen beim Antragsteller sowie die Erarbeitung eines Konsortialstandards gefördert werden; hierzu zählen die Gebühren des DIN bzw. VDE/DKE.

Die Auswahl der förderfähigen Maßnahmen richtet sich nach den Erfordernissen des Antragstellers. Obligatorische Voraussetzung ist jedoch die aktive Mitarbeit in einem Normungs- oder Standardisierungsgremium. Ein Unternehmen kann nur für die Mitarbeit in bis zu maximal 2 Normungs- und Standardisierungsgremien zeitgleich gefördert werden. Der Begriff „Gremium“ bezieht sich dabei im Regelfall auf die Ebene des Technischen Komitees und umfasst daher alle Arbeitsgruppen dieses Komitees.

Das Ziel einer Vollmitgliedschaft (mit Rede- und Stimmrecht) im adressierten Normungsgremium ist durch den Zuwendungsempfänger bzw. den beauftragten Dritten in jedem Fall anzustreben. Angesichts der teilweise langen und kaum verkürzbaren Zeiten bis zur Erlangung einer Vollmitgliedschaft ist auch die Erlangung eines Status mit zumindest vollem Rederecht (wie z.B. „Mitgliedschaft ex officio") während der Vorhabenlaufzeit akzeptabel.

Der Nachweis über die Mitgliedschaft im adressierten Gremium ist spätestens mit dem Verwendungsnachweis zu führen und hat durch Vorlage eines formellen Sitzungsprotokolls des Gremiums zu erfolgen oder ersatzweise durch ein diesbezügliches separates Schriftstück des Gremiums-Vorsitzenden oder über die Dokumentation auf einer aktuellen Webseite des relevanten Gremiums.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
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