Förderschwerpunkt Unternehmen - Patentierung
Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung
Hinweis: Die Frist zur Antragstellung ist zum 31.10.2023 ausgelaufen. |
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Das Programm unterstützt KMU und Angehörige der Freien Berufe, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als drei Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.

- Wer wird gefördert
- Was wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Was ist zu beachten?
Wer wird gefördert
KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe,
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die ihre Tätigkeit ausschließlich im Haupterwerb ausführen,
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mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,
- mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro (gemäß EU-Definition),
- die die Antragstellung für sich selbst und nicht im Namen Dritter vornehmen (z. B. Vollmacht, Mandat).
Anmeldergemeinschaften sind nicht förderfähig.
Wichtige Hinweise
Eilanträge Dies ist nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535) möglich.
Wenn Sie vor der Bewilligung oder vor der "Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" (Eilantrag) mit Ihrem Projekt starten (bspw. durch eine Auftragsvergabe), ist eine Förderung im Rahmen von WIPANO nicht mehr möglich!
Unterstützung bei der Durchführung und Abrechnung des Vorhabens in LP 3 förderfähig |
Weiterführende Informationen
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