Förderschwerpunkt Unternehmen - Patentierung

Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung

Hinweis: Die Frist zur Antragstellung ist zum 31.10.2023 ausgelaufen.

Das Programm unterstützt KMU und Angehörige der Freien Berufe, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als drei Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.

Das Wort "Patent" auf dunklem Grund
© istockphoto.com/alengo

Wer wird gefördert

KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe,

  • die ihre Tätigkeit ausschließlich im Haupterwerb ausführen,


  • mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,


  • mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro (gemäß EU-Definition),

  • die die Antragstellung für sich selbst und nicht im Namen Dritter vornehmen (z. B. Vollmacht, Mandat).


Anmeldergemeinschaften sind nicht förderfähig.


Wichtige Hinweise

Eilanträge
Müssen Sie aus dringenden Gründen (z.B. Messeteilnahme oder kurzfristiges Investorengespräch) schon vor Ablauf der regulären Antragsbearbeitungszeit von ca. 4 Wochen mit Ihrem Projekt beginnen, so können Sie einen Eilantrag stellen.

Dies ist nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535) möglich.

Wenn Sie vor der Bewilligung oder vor der "Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" (Eilantrag) mit Ihrem Projekt starten (bspw. durch eine Auftragsvergabe), ist eine Förderung im Rahmen von WIPANO nicht mehr möglich!

Unterstützung bei der Durchführung und Abrechnung des Vorhabens in LP 3 förderfähig
Um Fehler zu vermeiden, welche unter Umständen dazu führen, dass das Vorhaben nicht mehr förderfähig ist, kann es sinnvoll sein, sich bei der Durchführung und Abrechnung des Vorhabens durch einen externen Dienstleister beraten und unterstützen zu lassen. Im Rahmen von LP 3 sind unter anderem diese Leistungen von externen Dienstleistern förderfähig. Voraussetzung hierfür ist, dass LP 1 und LP 2 durchgeführt wurden und eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung im Rahmen von LP 4 erfolgt ist. Gerne berät Sie bei Fragen hierzu unsere Hotline.

Drei blaue Würfel mit den Buchstaben F, A und Q

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Mann steht vor Wand mit mit Zeichnung eines Irrgartens drauf

So stellen Sie Ihren Antrag für WIPANO
Unternehmen - Patentierung
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Rote Info-Taste einer Computer-Tastatur; Quelle: istockphoto.com/jurgenfr

Hier finden kleine und mittlere Unternehmen Hinweise zur Auswahl eines Dienstleisters zur Durchführung ihrer Leistungspakete

Hinweise Richtlinie 2020 - 2023 (PDF)

Hinweise Richtlinie 2016 - 2019 (PDF)