Förderschwerpunkt Patentierung - Unternehmen 

Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung

WIPANO unterstützt KMU, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung und Förderung durch WIPANO Patentierung-Unternehmen länger als drei Jahre zurückliegt. Das Förderprogramm soll die Entwicklungstätigkeit von KMU anregen, sie zur schutzrechtlichen Sicherung ihrer Erfindungen ermutigen und die Verwertung der angemeldeten Schutzrechte fördern. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.

Das Wort "Patent" auf dunklem Grund
© istockphoto.com/alengo

Wer wird gefördert

KMU der gewerblichen Wirtschaft,

  • die ihre Tätigkeit ausschließlich im Haupterwerb ausführen,

  • mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,

  • mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro (gemäß EU-Definition),

  • die die Antragstellung für sich selbst und nicht im Namen Dritter vornehmen (z. B. Vollmacht, Mandat).

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft (bspw. Vereine, gGmbH) sowie Anmeldergemeinschaften.

Wichtige Hinweise

Eilanträge

Müssen Sie aus dringenden Gründen (bspw. aufgrund einer Messeteilnahme) schon vor Ablauf der regulären Antragsbearbeitungszeit von ca. 3-4 Wochen mit Ihrem Projekt beginnen, so können Sie einen Eilantrag stellen.

Dies ist nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535 oder wipano-ptj@fz-juelich.de) möglich.

Wenn Sie vor der Bewilligung des Vorhabens oder vor der "Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" (Eilantrag) mit Ihrem Projekt starten (bspw. durch eine Auftragsvergabe), ist eine Förderung im Rahmen von WIPANO nicht mehr möglich!

Vor Antragstellung durchgeführte Recherchen / Kosten-Nutzen-Analysen:

Vor Antragstellung durch externe Dienstleister (bspw. im Rahmen eines anderen Förderprogramms) durchgeführte Stand der Technik-Recherchen und/oder Kosten-Nutzen-Analysen gelten nicht als vorzeitiger Maßnahmebeginn, wenn sie

  • im Antrag angegeben und nachgewiesen werden und
  • nicht älter als 6 Monate sind und
  • sich auf die zu fördernde Erfindung beziehen und
  • vor der Antragstellung durchgeführt worden und abgeschlossen sind.

Weiterführende Informationen

Drei blaue Würfel mit den Buchstaben F, A und Q

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https://foerderportal.bund.de/easyonline/ easy-Online.

Mann steht vor Wand mit mit Zeichnung eines Irrgartens drauf

So stellen Sie Ihren Antrag für WIPANO
Unternehmen - Patentierung
Zum Leitfaden (PDF)

Rote Info-Taste einer Computer-Tastatur; Quelle: istockphoto.com/jurgenfr

Hier finden kleine und mittlere Unternehmen Hinweise zur Auswahl eines Dienstleisters zur Durchführung ihres Projektes