Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Pa-tentierung – Unternehmen

Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung

Das Wort "Patent" auf dunklem Grund
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Abrechnung

Kann das Vorhaben vorzeitig abgerechnet werden?

Wurde das Vorhaben schneller als geplant beendet, kann das Vorhaben selbstverständlich jederzeit vor Ende der Laufzeit abgeschlossen und abgerechnet werden. In diesem Fall müssen die Abrechnungsunterlagen beim Projektträger Jülich angefordert werden.

Mit Einreichung der Abrechnungsunterlagen endet die Vorhabenlaufzeit.

Es kann nur einmal abgerechnet werden; Teilauszahlungen sind nicht möglich!

Ist eine Förderung auch ohne Patentanmeldung möglich?

Wird im Rahmen der Durchführung von Modul 1 (Beratung, Stand der Technik-Recherche) deutlich, dass eine Weiterführung des Vorhabens nicht sinnvoll erscheint, können die entstandenen Ausgaben aus Modul 1 abgerechnet werden. Dann muss mit den Abrechnungsunterlagen eine entsprechende Erläuterung (Votum) vom externen Dienstleister mitvorgelegt werden. In diesem Fall darf das Modul 2 nicht durchgeführt werden und eventuell entstandene Ausgaben aus Modul 2 können nicht abgerechnet werden.

Eine nochmalige Teilnahme an WIPANO Patentierung – Unternehmen mit einer neuen Erfindung wäre möglich. In diesem Fall kann nach der abschließenden Prüfung durch PtJ ein neuer Antrag, der die entsprechenden Förderrahmenbedingungen erfüllt, eingereicht werden.

Was passiert, wenn die maximale Laufzeit des Vorhabens vorbei ist?

Einen Monat vor Ende des Bewilligungszeitraums erhält der Zuwendungsempfänger vom Projektträger Jülich die Abrechnungsunterlagen mit entsprechenden Hinweisen automatisch zugesandt. Diese sind innerhalb von drei Monaten nach Projektende beim Projektträger Jülich einzureichen.
Wird das Vorhaben früher beendet, kann es sofort nach Abschluss abgerechnet werden. Zwischenabrechnungen sind allerdings nicht möglich!
Rechnungen sind dem Projektträger ausschließlich im Falle einer vertieften Prüfung nur nach entsprechender Aufforderung vorzulegen.

Was geschieht wenn die Abrechnungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich eingehen?

Wird diese Frist nicht eingehalten tritt automatisch eine auflösende Bedingung in Kraft und der Zuwendungsbescheid verliert seine Bestandskraft, wodurch die Förderung nicht mehr ausbezahlt werden kann. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich.

Welche Unterlagen müssen zur Abrechnung beim PtJ eingereicht werden?

Der Verwendungsnachweis und Zahlungsanforderung (VN/ZA-Formular), die Belegliste und der Schlussbericht sind elektronisch auszufüllen. Die ausgefüllten PDF/Excel-Dateien müssen anschließend per E-Mail an den Projektträger Jülich gesendet werden.

Zur Abrechnung sind folgende Unterlagen beim Projektträger Jülich vorzulegen:
per E-Mail:

  1. Verwendungsnachweis und Zahlungsanforderung (VN/ZA-Formular) elektronisch ausgefüllt per E-Mail und rechtsverbindlich unterschriebenes Original als Scan per E-Mail an wipano-ptj@fz-juelich.de:
  2. Belegliste
  3. Sachberichtsbogen
  4. Im Falle der Durchführung von Modul 2 ist zusätzlich die Kosten-Nutzen-Analyse einzureichen.

Beachten Sie bitte, dass zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendungsempfänger auch gleichzeitig alleiniger Schutzrechtsinhaber sein muss.
Der Nachweis aller Schutzrechtsanmeldungen (z.B. Kopie der Empfangsbestätigung des DPMA/EPA, etc.) kann wahlweise per Post oder per E-Mail an den Projektträger Jülich gesendet werden.
Im Betreff der E-Mail ist unbedingt das Förderkennzeichen (FKZ) mit dem Hinweis „Abrechnung“ zu vermerken. Es dürfen ausschließlich nur die vom Projektträger Jülich zur Verfügung gestellten Vordrucke genutzt werden.

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Die Abrechnungen werden nach Posteingang schnellstmöglich bearbeitet. Sind die Abrechnungsunterlagen vollständig und korrekt, kann mit einer Auszahlung innerhalb von vier bis fünf Monaten nach Eingang der Unterlagen beim Projektträger Jülich gerechnet werden. Im Falle von Nachfragen/ Nachforderungen verzögert sich die Bearbeitung und in Folge die Auszahlung. Nach abgeschlossener Prüfung der Unterlagen des Verwendungsnachweises wird die Förderung automatisch an die angegebene Bankverbindung überwiesen.

Worauf ist bei der Abrechnung bzw. den Abrechnungsunterlagen zu achten?

  • Barzahlungen sind nicht förderfähig.
  • Eigenbelege werden nicht akzeptiert.
  • PayPal-Zahlungen können als Zahlungsbeleg anerkannt werden, nicht aber als Rechnungsersatz.
  • Sämtliche Rechnungen und Nachweise müssen auf den im Zuwendungsbescheid benannten Zuwendungsempfänger lauten (z.B. Konto, Schutzrechtsanmeldungen, usw.).
  • Entsprechend der im Antrag getätigten Angaben (Vorsteuerabzugsberechtigung liegt vor: ja / nein) müssen in der Belegliste entweder die Brutto- oder die Netto-Beträge eingetragen werden.
  • Achtung: Auf Amtsgebühren wird keine Umsatzsteuer erhoben, die Beträge sind daher immer netto angegeben.
  • Es können nur Ausgaben abgerechnet werden, die in der Laufzeit im Zusammenhang mit dem Vorhaben getätigt wurden.

Für die Berechnung der Beihilfeintensität und der beihilfefähigen Kosten werden die Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen. Mehrwertsteuer, die auf beihilfefähige Kosten oder Ausgaben anfällt, und die nach nationalem Steuerrecht zurückerstattet wird, ist jedoch nicht zu berücksichtigen. Die beihilfefähigen Kosten sind durch schriftliche Unterlagen zu belegen, die klar, spezifisch und aktuell sein müssen.

Damit ist gemeint:

  1. Bei Zuwendungsempfängern, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden nur die Netto-Beträge der Leistungen gefördert (ohne Umsatzsteuer). Eventuell angefallene andere Steuern und Abgaben brauchen jedoch nicht herausgerechnet zu werden. Bei Zuwendungsempfängern, die dagegen nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden die Brutto-Beträge der Leistungen (mit Umsatzsteuer) gefördert.
  2. Die Beihilfeintensität legt den Beihilfehöchstwert fest, der bestimmt, bis zu welcher maximalen Höhe Beihilfen gewährt werden dürfen. Die Höhe der im Rahmen der Teilnahme an WIPANO Patentierung – Unternehmen gewährten Subvention an den Zuwendungsempfänger (Beihilfe) berechnet sich hinsichtlich der Umsatzsteuer in gleicher Weise wie die beihilfefähigen Kosten. Die gewährte Beihilfe entspricht den nachgewiesenen, beihilfefähigen Kosten, multipliziert mit dem Fördersatz von bis zu 50 Prozent (Nr. 2.1.4 der Richtlinie).
  3. Alle Ausgaben, für die Förderung in Anspruch genommen werden soll, sind seitens des Zuwendungsempfängers durch klare, spezifische und aktuelle Unterlagen nachvollziehbar zu belegen.
  4. Für die Förderfähigkeit der Ausgaben in Modul 1 ist grundsätzlich die Durchführung einer Stand-der-Technik-Recherche sowie einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung erforderlich. Die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung muss zudem Bestandteil des im Rahmen von WIPANO geförderten Schutzrechtsvorhabens sein. Eine isolierte Förderung einzelner Leistungen des Moduls 1 ohne Einbindung der Schutzrechtsanmeldung in das WIPANO-Vorhaben ist ausgeschlossen.

Weiterführende Informationen

Selbstprüfung für KMU " Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)"

Drei blaue Würfel mit den Buchstaben F, A und Q

Antworten auf häufige Fragen zum Förderschwerpunkt "Patentierung – Unternehmen" mehr

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https://foerderportal.bund.de/easyonline/ easy-Online.

Mann steht vor Wand mit mit Zeichnung eines Irrgartens drauf

So stellen Sie Ihren Antrag für WIPANO
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Rote Info-Taste einer Computer-Tastatur; Quelle: istockphoto.com/jurgenfr

Hier finden kleine und mittlere Unternehmen Hinweise zur Auswahl eines Dienstleisters zur Durchführung ihres Projektes