Förderschwerpunkt Unternehmen - Patentierung
Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung
Hinweis: Die Frist zur Antragstellung ist zum 31.10.2023 ausgelaufen. |
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Das Programm unterstützt KMU und Angehörige der Freien Berufe, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als drei Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.

- Wer wird gefördert
- Was wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Was ist zu beachten?
Was ist zu beachten?
- In den letzten drei Jahren darf vom Unternehmen/ Freiberufler kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet worden sein.
- Eine Antragstellung kann laufend (bis zum 31.10.2023) erfolgen.
- Die Antragstellung erfolgt über das Elektronische Formular-System easy-Online. Unter "BMWi" - "WIPANO" - ist der Förderbereich "Unternehmen - Patentierung" auswählbar.
- Projekt bezogene Ausgaben sind durch das Unternehmen vorzufinanzieren.
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Eine Mehrfachanstragstellung bzw. parallele Förderung mehrerer Vorhaben eines Antragstellers ist nicht möglich. Eine wiederholte Teilnahme am WIPANO-Programm ist erst 3 Jahre nach Abschluss des vorherigen Vorhabens möglich.
Wichtige Hinweise
Eilanträge Dies ist nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535) möglich. Wenn Sie vor der Bewilligung oder vor der "Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" (Eilantrag) mit Ihrem Projekt starten (bspw. durch eine Auftragsvergabe), ist eine Förderung im Rahmen von WIPANO nicht mehr möglich!
Unterstützung bei der Durchführung und Abrechnung des Vorhabens in LP 3 förderfähig |
Weiterführende Informationen
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