Förderschwerpunkt Patentierung - Unternehmen
Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung
WIPANO unterstützt KMU, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung und Förderung durch WIPANO Patentierung-Unternehmen länger als drei Jahre zurückliegt. Das Förderprogramm soll die Entwicklungstätigkeit von KMU anregen, sie zur schutzrechtlichen Sicherung ihrer Erfindungen ermutigen und die Verwertung der angemeldeten Schutzrechte fördern. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.
- Wer wird gefördert
- Was wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Was ist zu beachten?
Was ist zu beachten?
Die FAQs zum Förderschwerpunkt, eine Verlinkung zum elektronischen Formularsystem sowie einen Leitfaden zur Antragstellung in easy-Online, sind in der rechten Spalte angegeben.
- In den letzten drei Jahren vor Antragstellung darf vom Unternehmen kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet worden sein.
- Eine Antragstellung kann laufend (bis zum 31.10.2027) erfolgen.
- Die Antragstellung erfolgt über das Elektronische Formular-System easy-Online. Unter "BMWK" - "WIPANO" - ist der Förderbereich "Patentierung - Unternehmen" auswählbar.
- Projekt bezogene Ausgaben sind durch das Unternehmen vorzufinanzieren.
- Eine Mehrfachanstragstellung bzw. parallele Förderung mehrerer Vorhaben eines Antragstellers ist nicht möglich. Eine wiederholte Teilnahme am WIPANO Patentierung-Unternehmen ist erst drei Jahre nach Abschluss des vorherigen Vorhabens möglich.
- Zwischenabrechnungen sind nicht möglich.
- Eine Prioritätsanmeldung, die durch den Antragsteller oder Dritte vor Laufzeit getätigt wurde, kann für die Schutzrechtsanmeldung im Rahmen von WIPANO Patentierung-Unternehmen nicht in Anspruch genommen werden.
Wichtige Hinweise Eilanträge Müssen Sie aus dringenden Gründen (bspw. aufgrund einer Messeteilnahme) schon vor Ablauf der regulären Antragsbearbeitungszeit von ca. 3-4 Wochen mit Ihrem Projekt beginnen, so können Sie einen Eilantrag stellen. Dies ist nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535 oder wipano-ptj@fz-juelich.de) möglich. Wenn Sie vor der Bewilligung des Vorhabens oder vor der "Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" (Eilantrag) mit Ihrem Projekt starten (bspw. durch eine Auftragsvergabe), ist eine Förderung im Rahmen von WIPANO nicht mehr möglich! Vor Antragstellung durchgeführte Recherchen / Kosten-Nutzen-Analysen: Vor Antragstellung durch externe Dienstleister (bspw. im Rahmen eines anderen Förderprogramms) durchgeführte Stand der Technik-Recherchen und/oder Kosten-Nutzen-Analysen gelten nicht als vorzeitiger Maßnahmebeginn, wenn sie
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