Meldung
19.01.2022

Vorläufige Haushaltsführung im Programm go-digital

Das neue Haushaltsgesetz 2022 ist noch nicht beschlossen. Daher unterliegt auch das Programm „go-digital“ der vorläufigen Haushaltsführung. Neubewilligungen im Programm „go-digital“ können bis auf weiteres nicht vorgenommen werden. Sie sollten dies in der künftigen Projektplanung berücksichtigten, da dieser Zustand sicherlich die nächsten Monate andauern wird.

Alle go-digital Projekte, die bis 31. Dezember 2021 einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, können die Beratung wie beantragt durchführen und abschließen. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises in der bekannten Verfahrensweise.

Sobald Neubewilligungen wieder möglich sind, werden wir Sie umgehend informieren.

Wir bitten von telefonischen und schriftlichen Rückfragen abzusehen.