Meldung
15.04.2025

Vergabeerleichterungen bei Zuwendungen für 2025

Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ beschlossen. Diese wurden am 24. Dezember 2024 im Bundesanzeiger (BAnz AT 24.12.2024 B1) veröffentlicht.

Hierdurch wird – abweichend von § 14 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) – die Wertgrenze für Direktaufträge für Vergabestellen des Bundes für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen von bisher EUR 1.000 auf EUR 15.000 (netto) erhöht. Direktaufträge können somit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben werden. Selbstverständlich müssen trotzdem weiterhin die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt werden: Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist eine verhältnismäßige Markterkundung vorzunehmen und zu dokumentieren.

Die übrigen Voraussetzungen nach § 14 UVgO sowie der jeweils geltenden Beschaffungsanordnungen der Bundesressorts bleiben hiervon unberührt.

Die Erhöhung ist auf ein Jahr befristet und bezieht sich auf den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025.

Download der Richtlinie: Bekanntmachung der Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich.