Meldung
13.04.2026

Vergabeerleichterungen bei Zuwendungen für 2026/27

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) vorgelegten „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der vereinfachten Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ beschlossen. Diese wurden am 29. Dezember 2025 im Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2025 B1) veröffentlicht.

Hierdurch wird – abweichend von § 14 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) – auch weiterhin die Wertgrenze für Direktaufträge für Vergabestellen des Bundes für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen von 1.000 auf 15.000 Euro (netto) erhöht. Direktaufträge können somit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben werden. Selbstverständlich müssen trotzdem weiterhin die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt werden: Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist eine verhältnismäßige Markterkundung vorzunehmen und zu dokumentieren.

Die übrigen Voraussetzungen nach § 14 UVgO sowie der jeweils geltenden Beschaffungsanordnungen der Bundesressorts bleiben hiervon unberührt.

Die Verwaltungsvorschriften treten am 1. Januar 2026 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2027.

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