Meldung
30.10.2026

Neue INNO-KOM-Richtlinie veröffentlicht: Förderung wird fortgesetzt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Richtlinie zur Förderung der Innovationskompetenz in strukturschwachen Regionen (INNO-KOM) neu gefasst. Die Richtlinie wurde am 27. Oktober 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2029. Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Investitionen gemeinnütziger Industrieforschungseinrichtungen wird damit fortgesetzt. Die neue Fassung ersetzt die Richtlinie vom 2. Januar 2023.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Erhöhte Zuschussobergrenzen
    Für marktorientierte FuE-Vorhaben (MF) steigt die Obergrenze auf 550.000 Euro. Für Vorhaben der Vorlaufforschung (VF) steigt sie auf 750.000 Euro. Investive Vorhaben sind künftig einheitlich mit bis zu 750.000 Euro je Einrichtung und Haushaltsjahr begrenzt. Die Fördersätze bleiben unverändert.
  • Neues Modul Transfer in KMU (TR)
    Begleitend zu laufenden MF- oder VF-Projekten können zusätzliche Transfer- und Vermarktungsaktivitäten beantragt werden. Die Modalitäten werden in einem gesonderten Förderaufruf benannt.
  • Digitale und erleichterte Antragstellung
    Anträge werden nach einer Übergangsphase künftig digital in der Förderzentrale Deutschland eingereicht. Die Dokumentationspflichten in den Anträgen werden gleichzeitig weiter reduziert.
  • Zielgerichtete Förderpriorisierung
    Die Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit in strukturschwachen Regionen steht in Zukunft klar im Vordergrund.

Die vollständige Richtlinie finden Sie im Downloadbereich.

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