Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung
Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung
WIPANO unterstützt Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Identifizierung, der schutzrechtlichen Sicherung sowie der Vermarktung von Forschungsergebnissen. Mit der Verwertungsförderung werden vorhandene Wissensressourcen für die Wirtschaft transparent und einer Verwertung außerhalb der Wissenschaft zugänglich gemacht. Durch frühen und schnellen Informationsaustausch können Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam Ideen entwickeln, die erfolgreiche Anwendung finden und den Markt durchdringen.

- Wer wird gefördert
- Was wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Was ist zu beachten?
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Hierbei können Leistungspakete in Anspruch genommen werden, die durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden müssen. In der Wahl des Dienstleisters sind die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen frei.
Zusätzlich werden die entsprechenden Amtsgebühren für die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung gefördert.
Höhe der Zuwendungen | ||
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LP | Bezeichnung | Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung (Höhe der einzelnen Festbeträge) |
LP 1 | Beratung und Detailprüfung hinsichtlich Neuheit |
500 Euro (qualifizierte externe Dienstleister) 0 Euro (interne qualifzierte Stelle) |
LP 2 |
Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung
• Prüfung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit | 500 Euro |
LP 3 |
(Strategie-)Beratung und Koordinierung zur Schutzrechtsanmeldung Pflicht bei Auslandsanmeldungen • Beratung zur Auslandsanmeldung | 500 Euro (Erstanmeldung) |
300 Euro (Nachanmeldung) | ||
LP 4 | Schutzrechtsanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte) | Anteilsfinanzierung: 35% |
LP 5 | Aktivitäten zur Verwertung | 1.600 Euro |
LP 6 | Portfolioverwaltung und weitere Verwertung | 400 Euro / a à Förderung ab dem 2. Jahr bis max. 10 Jahre |
Die Leistungspakete (LP) 1 - 3 und 5 - 6 werden in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt, das LP 4 in Form einer Anteilsfinanzierung (max. 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben). Diese Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung hat je Erfindungsfall mit LP 1 zu beginnen und kann mit Abschluss jedes LP beendet werden.
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