Berichte und Studien

Praxisbeispiel go-innovativ 15 - Multifunktionaler Sendersensor für Alarmanlagen

Der BMWi-Innovationsgutschein und Bluetooth machen es möglich

Titelbild des Praxisbeispiels 15 - Multifunktionaler Sendersensor für Alarmanlagen
© BMWi
Praxisbeispiel 15 - Multifunktionaler Sendersensor für Alarmanlagen

Seit vielen Jahrzehnten erfüllen Alarmanlagen stets die Aufgabe, bei Einbruch vor Ort mittels Sirene Aufmerksamkeit zu generieren und Hilfe per Telefon oder E-Mail herbeizurufen. Wirkungsvoll ist dies nur bedingt, wie die ständig steigenden Einbruchszahlen und die geringe Aufklärungsquote der Polizei von ca. 15 % zeigen. Auch moderne Videotechnik hilft nur eingeschränkt weiter, da die meisten Täter maskiert sind. Mit innovativer Kommunikationstechnik wird es jedoch möglich, Personen-, Handlungs- und Bewegungsdaten zu erhalten. Die Idee der Innovation ist ein Bluetooth-basierter Miniatur-Multifunktionssender, an den alle herkömmlichen Sensoren zur Erkennung von Einbrüchen wie z.B. Glasbruch und Bewegungen in gesicherten Räumen angeschlossen werden können. Waren die Einsatzbedingungen bisher aufgrund der Abhängigkeit von den jeweiligen Einsatzbedingungen und der Leistungsfähigkeit herkömmlicher Sender begrenzt auf Distanzen unter 10 Meter, so ist mit der neuen Entwicklung u.a. diese Restriktion aufgehoben.

Die AMG Sicherheitstechnik GmbH in Gommern entwickelt und fertigt mit internationalen Kooperationspartnern u.a. Alarm- und Präsenzanlagen für Industrie- und Privatkunden. Als Internetshop hat das Unternehmen hervorragende Bewertungen von seinen Kunden erhalten und zählt zu den großen deutschen Internetanbietern in der Branche. In der Vorbereitungsphase für das Projekt wandte sich das Unternehmen an das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie autorisierte Beratungsunternehmen tti Magdeburg GmbH und konnte damit von dem Förderprogramm BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno) profitieren. Dieser Gutschein deckte 50 % der Ausgaben für externe Beratungsleistungen ab. Im Rahmen der geförderten Beratung wurde die geplante Technologie im Vergleich zum Stand der Technik bewertet sowie die nationale und internationale Marktfähigkeit des
Produktes eingeschätzt. Dabei konnte nachgewiesen werden, dass durch die Entwicklung der bluetooth-basierten Sendesensoren Rechte Dritte nicht verletzt werden. Lesen Sie den ausführlichen Bericht im go-Inno Praxisbeispiel.