Berichte und Studien

Praxisbeispiel go-innovativ 19 - Innovation für die Leichtathletik: Spike-Dornen aus Kunststoff

Der BMWi-Innovationsgutschein und Hochleistungskunststoffe machen es möglich

Titelbild des Praxisbeispiels 19 - Innovation für die Leichtathletik: Spike-Dornen aus Kunststoff
© BMWi
Praxisbeispiel 19 - Innovation für die Leichtathletik: Spike-Dornen aus Kunststoff

Bereits im Jahre 1852 erschien der erste Spike Laufschuh und führte damals schnell zu einer Verbesserung der Sprint-Zeiten. Mittels der im vorderen Drittel der Schuhsohle befindlichen Dornen wird einerseits eine effiziente Kraftübertragung ermöglicht, anderseits wird die Bodenhaftung wesentlich verbessert, was vor allem bei nasser Laufbahn von erheblichem Vorteil ist. Zwar werden auch Schuhe mit fest eingebauten Spikes hergestellt, meist können die Dornen jedoch einzeln ausgetauscht werden.
Auf dem Markt sind hierfür Dornen aus Metall und zum Teil auch Keramik verfügbar, wobei diese Produkte beachtliche Preise aufweisen. Die Idee der Innovation war es, Spike-Dornen aus Kunststoff zu fertigen und diese dadurch zu deutlich geringeren Preisen zu verkaufen. Den Anfang sollten die in Sprint-Wettbewerben üblichen Pyramiden-Spikes machen, welche ideal für viele Untergründe wie Tartanbahnen sind. Umgesetzt werden sollte die häufigste Länge von 6 mm, die bei vielen Wettkämpfen vorgeschrieben ist. Dies sollte der Werkzeugbau & Kunststofftechnik Kruse GmbH (WBKT) einen breiten Markt eröffnen.

Die WBKT ist auf die Fertigung von Kunststoff-Formteilen spezialisiert. Auf modernen Spritzgießmaschinen mit einer Zuhaltekraft zwischen 250 und 2.500 kN fertigt das Unternehmen Präzisionsteile für die Automobilindustrie, Messgerätefertigung, Rundfunk-, Elektro-, Medizintechnik und weitere Anwendungen. In der Vorbereitungsphase für das Projekt wandte sich das Unternehmen an das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie autorisierte Beratungsunternehmen tti Technologietransfer und Innovationsförderung Magdeburg GmbH und konnte damit von dem Förderprogramm BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno) profitieren. Dieser Gutschein deckte 50 % der Ausgaben für externe Beratungsleistungen ab. Im Rahmen der geförderten Beratung wurde die geplante Technologie im Vergleich zum Stand der Technik bewertet, die nationale und internationale Marktfähigkeit des Produktes eingeschätzt sowie ein umfassendes Realisierungskonzept entwickelt. Lesen Sie den ausführlichen Bericht im go-Inno Praxisbeispiel.