Förderschwerpunkt Patentierung - Unternehmen
Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung
WIPANO unterstützt KMU, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung und Förderung durch WIPANO Patentierung-Unternehmen länger als drei Jahre zurückliegt. Das Förderprogramm soll die Entwicklungstätigkeit von KMU anregen, sie zur schutzrechtlichen Sicherung ihrer Erfindungen ermutigen und die Verwertung der angemeldeten Schutzrechte fördern. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.
- Wer wird gefördert
- Was wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Was ist zu beachten?
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Hierbei können Module in Anspruch genommen werden, die durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden müssen. In der Wahl des Dienstleisters sind die KMU frei. Die Schutzrechtsanmeldungen müssen zwingend von einem Patentanwalt durchgeführt werden.
Zusätzlich werden die entsprechenden Amtsgebühren für die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung gefördert.
Eine Durchführung der Dienstleistungen durch den Antragsteller selbst ist nicht zulässig. Reisekosten werden nicht gefördert.
Modul 1 Zuschuss bis max. 10.000 Euro | Förderfähige externe Dienstleistungen |
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Für die Förderfähigkeit der Ausgaben von Modul 1 ist zwingend eine Beratung zur Schutzrechtsanmeldung, Stand-der-Technik-Recherche und eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durchzuführen. | Beratung zur Schutzrechtsanmeldung |
Stand-der-Technik–Recherche (inkl. Prüfung auf Neuheit) | |
Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- bzw. Gebrauchsmuster | |
Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent bzw. Gebrauchsmuster | |
Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (z.B. Anmeldestrategie) | |
Modul 2 Zuschuss bis max. 6.000 Euro | Förderfähige externe Dienstleistungen |
Modul 2 ist optional und kann nur abgerechnet werden, wenn Modul 1 vollständig durchgeführt wurde. Bei Inanspruchnahme von Modul 2 ist die Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung der Erfindung durch einen externen Dienstleister verpflichtend. | Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse |
Marken- und Designanmeldungen | |
aktive Messeteilnahmen (Gebühren für Messestand) | |
Prototypen-Bau (ohne Eigenleistung) | |
Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung (Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Geheimhaltungs- oder Verwertungsvereinbarungen, usw.) | |
Zusätzliche Recherchen inklusive Beratung und Bewertung in Zusammenhang mit der Verwertung (Freedom-to-Operate-Recherche, Kollisionsrecherche, Marktrecherche, usw.) | |
Patentrechtsschutzversicherung | |
Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung |
Wichtige Hinweise Eilanträge Müssen Sie aus dringenden Gründen (bspw. aufgrund einer Messeteilnahme) schon vor Ablauf der regulären Antragsbearbeitungszeit von ca. 3-4 Wochen mit Ihrem Projekt beginnen, so können Sie einen Eilantrag stellen. Dies ist nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535 oder wipano-ptj@fz-juelich.de) möglich. Wenn Sie vor der Bewilligung des Vorhabens oder vor der "Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" (Eilantrag) mit Ihrem Projekt starten (bspw. durch eine Auftragsvergabe), ist eine Förderung im Rahmen von WIPANO nicht mehr möglich! Vor Antragstellung durchgeführte Recherchen / Kosten-Nutzen-Analysen: Vor Antragstellung durch externe Dienstleister (bspw. im Rahmen eines anderen Förderprogramms) durchgeführte Stand der Technik-Recherchen und/oder Kosten-Nutzen-Analysen gelten nicht als vorzeitiger Maßnahmebeginn, wenn sie
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