Förderschwerpunkt Unternehmen - Patentierung
Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung
Hinweis: Die Frist zur Antragstellung ist zum 31.10.2023 ausgelaufen. |
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Das Programm unterstützt KMU und Angehörige der Freien Berufe, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als drei Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.

- Wer wird gefördert
- Was wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Was ist zu beachten?
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Hierbei können Leistungspakete in Anspruch genommen werden, die durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden müssen. In der Wahl des Dienstleisters sind die KMU frei. Die Schutzrechtsanmeldungen müssen zwingend von einem Patentanwalt durchgeführt werden.
Zusätzlich werden die entsprechenden Amtsgebühren für die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung gefördert.
Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung (bis zu 50 Prozent) gewährt, deren Bemessungsgrundlage wiederum die zuwendungsfähigen Ausgaben sind. Diese zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 33.200 Euro begrenzt. Somit können bis zu 16.600 Euro bezuschusst werden.
Die maximalen Zuwendungsummen der einzelnen Leistungspakete (LP) sind der Tabelle zu entnehmen.
Höhe der Zuwendungen | ||
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LP | Bezeichnung | Unternehmen (KMU) - (Maximale Zuwendungssummen) |
LP 1 | Beratung und Detailprüfung hinsichtlich Neuheit | 800 Euro |
LP 2 |
Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung
Prüfung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit | 800 Euro |
LP 3 |
(Strategie-)Beratung und Koordinierung zur Schutzrechtsanmeldung Pflicht bei Auslandsanmeldungen: Beratung zur Auslandsanmeldung | 1.000 Euro |
LP 4 | Schutzrechtsanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte) | 10.000 Euro |
LP 5 | Aktivitäten zur Verwertung | 4.000 Euro |
Summe | 16.600 Euro |
Eine Durchführung der Dienstleistungen durch den Antragsteller selbst ist nicht zulässig.
Reisekosten werden nicht gefördert.
Die Projektlaufzeit umfasst maximal 24 Monate.
Wichtige Hinweise
Eilanträge Dies ist nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535) möglich. Wenn Sie vor der Bewilligung oder vor der "Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" (Eilantrag) mit Ihrem Projekt starten (bspw. durch eine Auftragsvergabe), ist eine Förderung im Rahmen von WIPANO nicht mehr möglich!
Unterstützung bei der Durchführung und Abrechnung des Vorhabens in LP 3 förderfähig |
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