Förderschwerpunkt Unternehmen - Patentierung

Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung

Hinweis: Die Frist zur Antragstellung ist zum 31.10.2023 ausgelaufen.

Das Programm unterstützt KMU und Angehörige der Freien Berufe, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als drei Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.

Das Wort "Patent" auf dunklem Grund
© istockphoto.com/alengo

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Hierbei können Leistungspakete in Anspruch genommen werden, die durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden müssen. In der Wahl des Dienstleisters sind die KMU frei. Die Schutzrechtsanmeldungen müssen zwingend von einem Patentanwalt durchgeführt werden.

Zusätzlich werden die entsprechenden Amtsgebühren für die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung gefördert.

Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung (bis zu 50 Prozent) gewährt, deren Bemessungsgrundlage wiederum die zuwendungsfähigen Ausgaben sind. Diese zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 33.200 Euro begrenzt. Somit können bis zu 16.600 Euro bezuschusst werden.
Die maximalen Zuwendungsummen der einzelnen Leistungspakete (LP) sind der Tabelle zu entnehmen.


Höhe der Zuwendungen
LPBezeichnungUnternehmen (KMU) -
(Maximale Zuwendungssummen)
LP 1Beratung und Detailprüfung hinsichtlich Neuheit  800 Euro
LP 2

Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung

Prüfung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit
(u.a. Kosten-Nutzen-Analyse, Wirtschaftsrecherchen, Marktanalyse)

 800 Euro
LP 3

(Strategie-)Beratung und Koordinierung zur Schutzrechtsanmeldung 

Pflicht bei Auslandsanmeldungen: Beratung zur Auslandsanmeldung

 1.000 Euro
LP 4Schutzrechtsanmeldung
(Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte)
10.000 Euro
LP 5Aktivitäten zur Verwertung 4.000 Euro
Summe16.600 Euro

Eine Durchführung der Dienstleistungen durch den Antragsteller selbst ist nicht zulässig.

Reisekosten werden nicht gefördert.

Die Projektlaufzeit umfasst maximal 24 Monate.

Wichtige Hinweise

Eilanträge
Müssen Sie aus dringenden Gründen (z.B. Messeteilnahme oder kurzfristiges Investorengespräch) schon vor Ablauf der regulären Antragsbearbeitungszeit von ca. 4 Wochen mit Ihrem Projekt beginnen, so können Sie einen Eilantrag stellen.

Dies ist nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535) möglich.

Wenn Sie vor der Bewilligung oder vor der "Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" (Eilantrag) mit Ihrem Projekt starten (bspw. durch eine Auftragsvergabe), ist eine Förderung im Rahmen von WIPANO nicht mehr möglich!

Unterstützung bei der Durchführung und Abrechnung des Vorhabens in LP 3 förderfähig
Um Fehler zu vermeiden, welche unter Umständen dazu führen, dass das Vorhaben nicht mehr förderfähig ist, kann es sinnvoll sein, sich bei der Durchführung und Abrechnung des Vorhabens durch einen externen Dienstleister beraten und unterstützen zu lassen. Im Rahmen von LP 3 sind unter anderem diese Leistungen von externen Dienstleistern förderfähig. Gerne berät Sie bei Fragen hierzu unsere Hotline.

Weiterführende Informationen

Drei blaue Würfel mit den Buchstaben F, A und Q

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https://foerderportal.bund.de/easyonline/ easy-Online.

Mann steht vor Wand mit mit Zeichnung eines Irrgartens drauf

So stellen Sie Ihren Antrag für WIPANO
Unternehmen - Patentierung
Zum Leitfaden (PDF)

Rote Info-Taste einer Computer-Tastatur; Quelle: istockphoto.com/jurgenfr

Hier finden kleine und mittlere Unternehmen Hinweise zur Auswahl eines Dienstleisters zur Durchführung ihrer Leistungspakete

Hinweise Richtlinie 2020 - 2023 (PDF)

Hinweise Richtlinie 2016 - 2019 (PDF)