Beratungsunternehmen werden

Sie sind ein Unternehmen im ingenieurwissenschaftlichen Bereich und verfügen außerdem über betriebswirtschaftliches Know-how? Lesen Sie hier, wie Sie sich im Rahmen der BMWK-Innovationsgutscheine go-inno als Beratungsunternehmen autorisieren lassen können und welche Aufgaben auf Sie zukommen.

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Wie kann ich mich als Beratungsunternehmen autorisieren lassen?

Prüfen Sie bitte anhand der Programmrichtlinie ob Sie die Autorisierungskriterien (Anlage zur Richtlinie) erfüllen. Fragen richten Sie bitte an go-inno@euronorm.de. Ihren rechtsverbindlich unterschriebenen Autorisierungsantrag schicken Sie direkt an EURONORM GmbH, Stralauer Platz 34, 10243 Berlin.


Voraussetzungen für die Autorisierung

  • Das Beratungsunternehmen sollte eine feste personelle Mindestgröße von drei Beratern mit einem breiten Spektrum innovationsbezogener und technologischer Kompetenzen aufweisen.
  • Eine wettbewerbsneutrale, branchen- und technologieoffene Beratung zu Innovationsvorhaben sollte bereits als ein Kerngeschäft mit Referenzen belegt werden können.
  • Neben ingenieurwissenschaftlicher und/oder naturwissenschaftlicher Qualifikation gibt es im Beraterteam betriebswirtschaftlich ausgebildetes Fachpersonal zur Gewährleistung einer umfassenden Innovationsberatung.
  • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit (Fach-)Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind notwendig, um Innovationsprozesse mit Hilfe externer Experten zu steuern bzw. um eventuelle FuE-Vorhaben zu generieren.
  • Sie besitzen Kenntnisse über die Technologie- und Innovationsförderung von Bund und Ländern und sind in der Lage, begünstigte Unternehmen über die öffentliche Förderung von FuE-Projekten zu informieren.
  • Sie halten die im Programm geltenden Qualitätsstandards ein und sind bereit, an angebotenen Informations- und Schulungsmaßnahmen teilzunehmen.


Inhalt der Innovationsberatung

  • Der Inhalt der Innovationsberatung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsstufe, die dem tatsächlichen Bedarf des zu beratenden Unternehmens entspricht.
  • Im Mittelpunkt der Beratung steht die Vorbereitung der Entwicklung eines innovativen Produktes oder technischen Verfahrens. Der technisch / technologische Bezug eines Innovationsprojektes ist ein wesentliches Förderkriterium.
  • Das Beratungsunternehmen überprüft die Förderfähigkeit des Unternehmens und nimmt ihm die administrativen Arbeiten zur Abrechnung der Fördermaßnahme (Verwendungsnachweis) vollständig ab.
  • Das beratene Unternehmen verpflichtet sich vertraglich zur aktiven Mitwirkung, leistet seinen finanziellen Eigenbeitrag und bestätigt dem autorisierten Beratungsunternehmen die vertragsgemäß erbrachte Beratungsleistung.
  • Durch ein Kundenfeedback wird die Qualität der Beratung bewertet und bestätigt.


Interesse geweckt?

Nutzen Sie für Ihre Bewerbung auf (vorläufige) Autorisierung als Beratungsunternehmen den "Antrag auf Autorisierungsantrag als Beratungsunternehmen".

Wie wird man Berater?

Als Beratungsunternehmen, das sich autorisieren lassen möchte, wenden Sie sich bitte an den Projektträger EURONORM GmbH, Stralauer Platz 34, 10243 Berlin (go-inno@euronorm.de). Senden Sie uns dazu bitte das ausgefüllten Dokument "Antrag auf Autorisierung als Beratungsunternehmen" zu, das Sie unten auf der Seite zum Download finden und fügen Sie Ihre Unternehmensreferenzen hinzu.

Wir prüfen Ihren Antrag. Wenn die Angaben den Anforderungen der Programmrichtlinie genügen, erhält das Beratungsunternehmen zunächst den Status "vorläufig autorisiertes Beratungsunternehmen".

Nun können die Berater des Unternehmens nach entsprechender Registrierung eigenständig aktiv werden. Wird innerhalb von 12 Monaten von diesem Unternehmen keine Potenzialanalyse durchgeführt, erlischt die Listung im Beraterpool. Nach zwei erfolgreich abgeschlossenen Projekten erfolgt die "Autorisierung". Beratungsunternehmen, die innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss ihres letzten Vorhabens kein neues Beratungsprojekt im generiert haben, werden passiviert.

Dieses Auswahlverfahren hat sich in der Praxis bewährt. 90 Prozent aller befragten Unternehmen waren mit der Arbeit des Beraters so zufrieden, dass sie eine weitere Zusammenarbeit mit dem Berater anstrebten.
Weitere Informationen können Sie auch der Richtlinie entnehmen.

Aufgaben eines Beraters

Von den Beratern wird erwartet, dass sie die Potenzialanalyse und daran anschließende Vertiefungsberatungen eigenverantwortlich und mit hohem Engagement durchführen.

Die wesentlichen Aufgaben eines Beraters sind:

  • Akquirieren von Projekten,
  • Durchführen von Potenzialanalysen,
  • ggf. Durchführung von Vertiefungsberatungen,
  • Beratung der Unternehmen über Finanzierungsmöglichkeiten,
  • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit des Programms, beispielsweise durch Praxisbeispiele.

Bei komplizierten oder besonders umfangreichen Beratungsprojekten können die Berater mit anderen Beratern aus dem Beraterpool oder Experten aus Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.
Die Berater müssen die folgenden Anforderungen verfügen:

  • fachliche Expertise mit ingenieurwissenschaftlichem und betrieblichem Know-how,
  • gute Kenntnis der Zielgruppe und Erfahrung in der Beratung von KMU,
  • Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
  • Kenntnisse über die Technologie- und Innovationsförderung von Bund und Ländern,
  • Anerkennung und Umsetzung der Qualitätsstandards des Förderprogramms.