Fördermodell
Innovationsberatung – einfach und schnell
BMWi-Innovationsgutscheine bringen Unternehmen in die Erfolgsspur
Innovationsfähigkeit ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Innovationen sind für zirka ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Rund 110.000 kleine und mittlere Unternehmen gehen jährlich mit neuen Produkten oder Prozessen an den Markt. Es sollten noch mehr sein.
Oft fehlt es aber den kleinen Unternehmen an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten, um intern Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen. Genau hier hilft qualifizierte externe Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung der Ideen, die im Rahmen von go-inno gefördert wird.
Profitieren Sie von den BMWi-Innovationsgutscheinen! Sie decken 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWK autorisierte Beratungsunternehmen. Sie zahlen nur Ihren Anteil an den Beratungskosten.
Ihr Nutzen: Mit innovativen Produktlösungen gewinnen Sie neue Kunden, erweitern Ihren Absatzmarkt und stärken damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Starten Sie jetzt!
- Leistungen
- Förderberechtigte
- Finanzieller Umfang
Förderberechtigte
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks
- die ihren Standort oder eine Niederlassung in Deutschland haben
- mit weniger als 100 Beschäftigten
- und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Nicht förderfähig sind die Branchen Landwirtschaft und Fischerei.
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