Fördermodell
Innovationsberatung – einfach und schnell
BMWi-Innovationsgutscheine bringen Unternehmen in die Erfolgsspur
Innovationsfähigkeit ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Innovationen sind für zirka ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Rund 110.000 kleine und mittlere Unternehmen gehen jährlich mit neuen Produkten oder Prozessen an den Markt. Es sollten noch mehr sein.
Oft fehlt es aber den kleinen Unternehmen an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten, um intern Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen. Genau hier hilft qualifizierte externe Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung der Ideen, die im Rahmen von go-inno gefördert wird.
Profitieren Sie von den BMWi-Innovationsgutscheinen! Sie decken 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWK autorisierte Beratungsunternehmen. Sie zahlen nur Ihren Anteil an den Beratungskosten.
Ihr Nutzen: Mit innovativen Produktlösungen gewinnen Sie neue Kunden, erweitern Ihren Absatzmarkt und stärken damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Starten Sie jetzt!
- Leistungen
- Förderberechtigte
- Finanzieller Umfang
Finanzieller Umfang
Mit den BMWK-Innovationsgutscheinen können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.
Leistungsstufe | max. Tagewerke | max. Wert |
---|---|---|
Potenzialanalyse | 10 TW | 5.500 € |
Realisierungskonzept | 25 TW | 13.750 € |
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.
Den BMWK-Innovationsgutschein erhalten Sie in Ihrer Region bei einem autorisierten Beratungsunternehmen. Mit einem autorisierten Beratungsunternehmen Ihrer Wahl schließen Sie einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den BMWK-Innovationsgutschein ein. Sie zahlen nur den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung.
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