Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen
Unterstützung bei der Verwertung
WIPANO unterstützt Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Identifizierung, der schutzrechtlichen Sicherung sowie der Vermarktung von Forschungsergebnissen.
Darüber hinaus gibt es Schutzrechte, deren Verwertungschancen sich mit relativ geringem Weiterentwicklungsaufwand deutlich erhöhen lassen. Die an der Verwertungsförderung teilnehmenden Einrichtungen der öffentlichen Forschung haben daher zusätzlich die Möglichkeit, mit einer Förderung für eine anwendungsorientierte Weiterentwicklung ihre Vermarktungschancen zu verbessern und somit potenzielle Wirtschaftspartner von der Werthaltigkeit der Erfindung zu überzeugen.

- Wer wird gefördert?
- Was wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Was ist zu beachten?
Wie wird gefördert?
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Maximale Projektlaufzeit: 24 Monate (Antragstellung bis 30.06.2023 möglich)
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Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
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Zuwendung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung (maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei der Gesamtbetrag der Zuwendung je Projekt auf 84.000 Euro beschränkt ist)
- Die Ausgaben für die "Vergabe von Aufträgen" (Position F0835) und "Gegenstände und andere Investitionen von mehr als 800 Euro im Einzelfall" (Position F0850) darf in Summe 50% der Gesamtausgaben nicht überschreiten.
Weiterführende Informationen
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