Förderschwerpunkt Unternehmen - Patentierung
Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung
Das Programm unterstützt KMU, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.

- Wer wird gefördert
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Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Hierbei können Leistungspakete in Anspruch genommen werden, die durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden müssen. In der Wahl des Dienstleisters sind die KMU frei. Zusätzlich werden die entsprechenden Amtsgebühren für die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung gefördert.
Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung (bis zu 50 Prozent) gewährt, deren Bemessungsgrundlage wiederum die zuwendungsfähigen Ausgaben sind. Diese zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 33.150 Euro begrenzt. Somit können bis zu 16.575 Euro bezuschusst werden.
Die maximalen Zuwendungsummen der einzelnen Leistungspakete (LP) sind der Tabelle zu entnehmen.
Höhe der Zuwendungen | ||
---|---|---|
LP | Bezeichnung | Unternehmen (KMU) - |
LP 1 | Grobprüfung der Erfindung | 375 Euro |
LP 2 | Detailprüfung der Erfindung: Teil A: ausführliche Prüfung der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik und Teil B: Kosten-Nutzen-Analyse (u.a. Prüfung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit) | 1.200 Euro |
LP 3 | (Strategie-) Beratung und Koordinierung zur Patentanmeldung (Prio-Anmeldung und eine weitere Anmeldung) | 2.000 Euro |
LP 4 | Patentanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte) | 10.000 Euro |
LP 5 | Aktivitäten zur Verwertung | 3.000 Euro |
Summe | 16.575 Euro |
Eine Durchführung der Dienstleistungen durch den Antragsteller selbst ist nicht zulässig.
Die Projektlaufzeit umfasst maximal 24 Monate.
Wichtige Hinweise Eilanträge Dies ist nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535) möglich. Wenn Sie vor der Bewilligung oder vor der "Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" (Eilantrag) mit Ihrem Projekt starten (bspw. durch eine Auftragsvergabe), ist eine Förderung im Rahmen von WIPANO nicht mehr möglich! Unterstützung bei der Durchführung und Abrechnung des Vorhabens in LP 3 förderfähig |
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