Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was kann im Rahmen des Vorhabens gefördert werden?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
- Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Was muss speziell bei Vorhaben aus dem Bereich der Lebenswissenschaften beachtet werden?
- Welche Laufzeit (Bewilligungszeitraum) kann beantragt werden?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/ Förderhöhe?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die erforderliche Kofinanzierung einzubringen?
- Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Sind innerbetriebliche Leistungen förderfähig/zuwendungsfähig?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wie viele Anträge können pro Jahr insgesamt gestellt werden und ist es möglich pro Einrichtung mehrere Anträge zu stellen?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Was muss speziell bei Vorhaben aus dem Bereich der Lebenswissenschaften beachtet werden?
Vorhaben, die nur eine Etappe auf dem Wege zur Verwertung z.B. im Bereich der Lebenswissenschaften darstellen, sind förderfähig, wenn plausibel dargestellt werden kann, dass bei einem positiven Projekter-gebnis die weitere Entwicklung mit hoher Wahrscheinlichkeit gewährleistet werden kann. Unterstützend wirkt hier bspw. die Drittmittelbeteiligung eines Unternehmens oder eine konkrete Stellungnahme, welche Aspekte im Rahmen des Vorhabens noch nachgewiesen werden müssen, damit das Unternehmen in die weitere Verwertung/Entwicklung einsteigt. Vorhaben, die sich nicht in diesem Stadium befinden oder noch zu forschungslastig sind, sind nicht förderfähig.
- Seite empfehlen:
- Druckansicht