Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen

Wie viele Anträge können pro Jahr insgesamt gestellt werden und ist es möglich pro Einrichtung mehrere Anträge zu stellen?

Insgesamt wird die Anzahl der geförderten Projekte auf maximal 30 Vorhaben pro Jahr begrenzt. Ist die Anzahl der neu bewilligten Vorhaben im Jahr erreicht, sind neue Bewilligungen erst wieder im darauf folgenden Jahr möglich.


Es ist möglich, pro Einrichtung und Jahr 3 Förderanträge einzureichen. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Erfindungen schutzrechtlich gesichert sind und sich in der aktiven Verwertung durch einen in die Verwertungsförderung eingebundenen qualifizierten externen Dienstleister befinden.

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470