Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen
- Wer ist antragsberechtigt?
- Was kann im Rahmen des Vorhabens gefördert werden?
- Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
- Welche inhaltlichen Aspekte müssen in der Vorhabenbeschreibung dargestellt werden?
- Was muss speziell bei Vorhaben aus dem Bereich der Lebenswissenschaften beachtet werden?
- Welche Laufzeit (Bewilligungszeitraum) kann beantragt werden?
- Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
- Wann reduziert sich die Bemessungsgrundlage/ Förderhöhe?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die erforderliche Kofinanzierung einzubringen?
- Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Sind innerbetriebliche Leistungen förderfähig/zuwendungsfähig?
- Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?
- Wie viele Anträge können pro Jahr insgesamt gestellt werden und ist es möglich pro Einrichtung mehrere Anträge zu stellen?
- Wer ist Ansprechpartner für Fragen, die im Rahmen der Antragstellung bzw. des Bewilligungsverfahrens auftreten?
Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?
Die Zuwendung wird als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Die Förderquote beträgt 70% bis zu einer maximalen Zuwendungssumme von 84.000 € pro Vorhaben.
Sollten die Gesamtausgaben des Vorhabens 120.000 € überschreiten, reduziert sich die Förderquote entsprechend und der aufzubringende Kofinanzierungs-Anteil steigt.
Für die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf die "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" verwiesen (s. Vordruck Nr. 0027 unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank - BMWi).
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