Fragen und Antworten zum Förderschwerpunkt Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen

Welche Zuwendungssumme kann beantragt werden und wie hoch ist die Förderquote?

Die Zuwendung wird als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.

Die Förderquote beträgt 70% bis zu einer maximalen Zuwendungssumme von 84.000 € pro Vorhaben.

Sollten die Gesamtausgaben des Vorhabens 120.000 € überschreiten, reduziert sich die Förderquote entsprechend und der aufzubringende Kofinanzierungs-Anteil steigt.

Für die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf die "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" verwiesen (s. Vordruck Nr. 0027 unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank - BMWi).

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 2 -Technologietransfer-
Lützowstraße 109
10785 Berlin
E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Tel.: +4930/ 20199-535
Fax: +4930/ 20199-470